A_Aargau_Nachrichten
● Neuer Leiter Volksschule im Departement Bildung, Kultur und Sport Der Regierungsrat hat Patrick Isler-Wirth (Baden) zum neuen Leiter der Abteilung Volksschule im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) gewählt. Patrick Isler-Wirth löst per 1. April 2022 Christian Aeberli ab, der nach 16 Jahren Tätigkeit im Aargauer Bildungswesen Ende Februar 2022 in den Ruhestand tritt.
● Kantonale Sozialhilfequote erneut tiefer Im Jahr 2020 bezogen im Kanton Aargau 13’782 Personen verteilt auf 8’790 Dossiers Sozialhilfe. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 3,5 Prozent bei den unterstützten Personen und 1,9 Prozent bei den Dossiers. Die Sozialhilfequote sinkt um 0,1 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent. Sie liegt damit weiterhin deutlich unter der gesamtschweizerischen Quote (2019: 3,2 Prozent).
● Weniger Geld für die Bearbeitung von Covid-19-Betrugsverfahren Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) unterstützt die Bestrebungen des Regierungsrats, die rund 400 erwarteten Covid-19-Betrugsverfahren schnell und zeitnah bearbeiten zu können. Sie kürzt allerdings die beantragten Gelder aufgrund von noch offenen Faktoren und Unsicherheiten von 4,596 Millionen Franken auf 3,1 Millionen Franken. Der Kanton geht zurzeit von einer Deliktsumme von rund 15 Millionen Franken aus.
● Tiefere Bauausgaben im Jahr 2019 Im Jahr 2019 wurden im Kanton Aargau 4’089 Millionen Franken für Bauten ausgegeben. Das sind 311 Millionen Franken oder 7,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Den grössten Rückgang verzeichnete der Wohnungsbau mit einem Minus von 251 Millionen Franken.
● Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz Der Grosse Rat hat am 22. Juni 2021 die Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (EG TSG) vom 6. Mai 2008 beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 18. November 2021 unbenützt verstrichen. Das geänderte Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
● Überführung der kantonalen Unfallversicherung sowie Änderung der Grundlagen für die Schulunfallversicherung Der Regierungsrat setzt die vom Grossen Rat am 15. Juni 2021 beschlossene Aufhebung des Unfallversicherungsdekrets vom 13. November 2007 und somit der Geschäftstätigkeiten der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) wie zeitlich geplant per 1. Januar 2022 um. Aufgrund der Monopolaufhebung fasst er zwei bestehende Verordnungen zu einer Verordnung über die Schulunfallversicherung zusammen, indem er gleichzeitig die erforderlichen Anpassungen für die künftige Versicherung bei privaten Versicherern vornimmt. Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung haben die zuständigen Departemente mit der Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG inzwischen den entsprechenden Vertrag abgeschlossen, welche ab dem 1. Januar 2022 die künftige Versicherung der betroffenen Zielgruppen sicherstellt und den Bestand der bisher Versicherten übernimmt. Die aus der Bestandesübertragung freiwerdenden Mittel in der Grössenordnung von 60 bis 71 Millionen Franken fallen als ausserordentlicher Ertrag dem Kanton zu und fliessen in die Spezialfinanzierung Sonderlasten. Für die Bestandesübertragung muss die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht keine Bewilligung erteilen.
● Regierungsrat gibt erstes Paket zur Aktualisierung des Richtplans in die Vernehmlassung und Mitwirkung
Der Regierungsrat hat ein erstes Paket aktualisierter Kapitel des Richtplans zur Vernehmlassung und Mitwirkung freigegeben. Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Dies fordert das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG). Die Überprüfung des 2011 vom Grossen Rat beschlossenen Richtplans zeigt, dass sich dieser grundsätzlich weiterhin bewährt. Seither veränderte rechtliche und planerische Rahmenbedingungen machen jedoch die Aktualisierung verschiedener Richtplankapitel nötig. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung des Richtplans 2011 durch den Bund umzusetzen. Im Bereich Siedlung wird die Arbeitszonenbewirtschaftung eingeführt. Damit wird eine weitere Forderung zur Siedlungsentwicklung nach Innen gemäss dem 2013 revidierten Raumplanungsgesetz umgesetzt. Der Richtplan zeigt auf, wie die Arbeitszonenbewirtschaftung im Kanton Aargau als Verbundaufgabe zwischen Gemeinden, Regionalplanungsverbänden und Kanton gelöst wird. Das entsprechende Richtplankapitel wurde in Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsverbänden überarbeitet und vom Bund mit positivem Ergebnis vorgeprüft. Die weiteren Anpassungen in den Bereichen Weiler, Störfälle, Landwirtschaft, Mobilität und Energie bringen die entsprechenden Kapitel auf einen aktuellen Stand. Die Anpassungen liegen im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit. Das Aktualisierungspaket umfasst die Entwürfe der angepassten Kapitel und einen Erläuterungsbericht. Die Möglichkeit zur Mitwirkung und Vernehmlassung besteht während vier Monaten. Mitwirkungseingaben können unter Laufende Anhörungen gemacht werden, wo alle Unterlagen eingesehen werden können. Die Unterlagen liegen zudem bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt auf.
● 2G auch im Aargau Option für Restaurations-, Bar-und Clubbetriebe Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen auf eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht während der Konsumation verzichten können, wenn sie den Zugang auf geimpfte und genesene Personen (2G) beschränken. Der Regierungsrat hat entschieden, diese Regelung im Kanton Aargau für Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale zu übernehmen. § 5 der Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Aargau zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-V AG) wird entsprechend angepasst. Die 2G-Regelung war nicht Teil der bundesrätlichen Konsultation in der vergangenen Woche, weshalb eine kurzfristige Anpassung der kantonalen Verordnung zugunsten der Gastrobranche und der Rechtssicherheit nötig ist.
● 1,5 Millionen aus dem Swisslos-Fonds für Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit Der Regierungsrat spricht wie seit vielen Jahren Gelder aus dem Swisslos-Fonds für Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Es werden für diese Zuwendungen ausschliesslich Gesuche von anerkannten Hilfswerken mit Sitz in der Schweiz berücksichtigt. Gesamthaft gingen 2021 97 Gesuche von 59 Hilfswerken ein und 61 Gesuche konnten mit Beiträgen zwischen 10’000 bis 100’000 Franken in Abhängigkeit von Projektgrösse und Finanzbedarf unterstützt werden. Die Mittelverteilung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Insgesamt hat der Regierungsrat für die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit 1,5 Millionen Franken gesprochen. Die durch den Swisslos-Fonds unterstützen Hilfswerke realisieren in Afrika, Asien und mittleren Osten, Mittel- und Südamerika und Europa Projekte in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Schul- und Berufsbildung, Landwirtschaft, Infrastruktur, Handwerk und Industrie, Umweltschutz und Gesellschaftsentwicklung.