Alkoholisierter Mann schlug in Wohlen junger Frau Faust ins Gesicht

Ein November-Nachmittag im vergangenen Jahr in Wohlen. Zwei junge Frauen, um die zwanzig Jahre alt, fahren in ihrem Kleinwagen auf einer Quartierstrasse. Plötzlich läuft ihnen ein maskierter Mann in Tarnkleidung vor das Auto. Er gestikuliert, tritt gegen den Wagen. Die Frauen fahren weiter, drehen aber um und wollen den Mann zur Rede stellen.

Die Lenkerin steigt aus, die Begegnung eskaliert. «Der Beschuldigte versetzte ihr mit nahezu voller Schlagkraft einen Faustschlag ins Gesicht. Der Faustschlag verursachte eine Rötung und starke Kopfschmerzen mit Schwindelgefühlen.» So schildert es die Anklageschrift.

Denn der Beschuldigte musste sich gestern vor dem Bezirksgericht Bremgarten für diese Tat und weiterer Delikte verantworten. Der damalige Vorfall entwickelte sich nahtlos weiter. Die alarmierte Polizei hatte grösste Mühe den renitenten 57-jährigen Schweizer zu arretieren. Er verhielt sich äusserst aggressiv und beschimpfte und bedrohte die Beamten mit Ausdrücken wie «Du Motherfucker», «Scheissbulle» oder «Ich schlitze euch die Kehle auf.»

An all diese Vorfälle und einen ähnlichen im Mai 2019 am Wohler Bahnhofplatz konnte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern, wie er vor Gericht ausführte. Zum Tatzeitpunkt war er mit mehreren Promille massiv alkoholisiert.

«Ich sagte noch, es käme nicht gut»

«Ich schäme mich dafür. Es ist der grösste Fehler, den ich je gemacht habe», sagte der Angeklagte. Sein Handeln schrieb er Frust und Angstzuständen zu. Am Tag vor der Tat wurde er aus einer ambulanten Alkoholsuchttherapie bei der PDAG in Königsfelden entlassen und hätte erst zwei Tage später bei einer Institution in Seon weitermachen können. «Ich sagte noch, es käme nicht gut, wenn ich nach Wohlen müsse», erklärte er dem Gericht.

Gut kam es in der Tat nicht. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm zum Zeitpunkt der Taten eine verminderte Schuldfähigkeit durch den Alkoholkonsum.

Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Drohung, Nötigung und mehrfacher Drohung und Gewalt gegen Beamte unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Strafe wird zugunsten einer stationären Massnahme zur Behandlung der Alkoholsucht aufgeschoben. «Es ist Ihre letzte Chance und kein einfacher Weg», mahnte die Gerichtspräsidentin.