Alkoholtestkäufe 2018: Jeder zweite Betrieb verkaufte Alkohol an Jugendliche

Restaurationsbetriebe und Detailhandel
Letztes Jahr wurden im Auftrag der Luzerner Polizei 21 Restaurationsbetriebe und 41 Verkaufsgeschäfte getestet. Dabei haben bei diesen zufällig ausgewählten Betrieben Jugendliche, die durch Fachpersonen begleitet wurden, versucht, alkoholische Getränke zu erwerben. Die Begleitpersonen erteilten dem getesteten Personal unmittelbar nach den Testkäufen eine mündliche Rückmeldung. Im Anschluss wurden alle kontrollierten Betriebe schriftlich vom Fachbereich Gastgewerbe und Gewerbepolizei über den erfolgten Alkoholtestkauf orientiert. Die Bilanz zeigt, dass 45 Prozent der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Restaurationsbetrieben verstiessen rund ein Drittel gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Verkaufsgeschäften lag der Anteil sogar bei zwei Dritteln.
 
Nachkontrolle
Bei 25 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde illegal alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen wiederum 6 Betriebe gegen das Gesetz (24 Prozent). Diese Betriebe erhielten eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.
 
Festwirtschaften
Bei 32 Festwirtschaften wurden Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 22 Orten bekamen die Jugendlichen illegal alkoholische Getränke. Dies entspricht 69 Prozent. Die verantwortlichen Personen der Anlässe wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung künftiger Festanlässe rechnen.
 
Weitere Alkoholtestkäufe im Jahr 2019
Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig. Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich für die Verkaufspraxis. Aufgrund der hohen Durchfallquote muss der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert werden. Dazu gehören strikte Ausweiskontrollen.