
Amateurfussball-Saison wird noch nicht abgebrochen – 31. Mai als neue Deadline
Der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) hat sich mit der aktuellen Corona-Situation, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des Drei-Phasen-Modells, das der Bundesrat am vergangenen Mittwoch bekannt gegeben hat. Der Zentralvorstand diskutierte, wie es mit dem Spielbetrieb derjenigen Kategorien und Ligen weitergehen soll, die aktuell nicht spielen und nur mit Einschränkungen trainieren dürfen. Es handelt sich um die 1. bis 5. Liga der Männer, die 2. bis 4. Liga der Frauen, alle Seniorinnen- und Seniorenkategorien sowie alle Futsal-Ligen.
Nach Konsultation der 13 Regionalverbände und des nach dem letztjährigen Abbruch angepassten Wettspielreglements sowie gestützt auf ein juristisches Gutachten hat der SFV Folgendes beschlossen: Falls die bundesrätlichen Coronamassnahmen bis am 31. Mai dahingehend gelockert werden, dass auch in den erwähnten Kategorien und Ligen normal – also mit Körperkontakt und ohne Maske – trainiert und gespielt werden kann, wird die Saison nach einer kurzen Vorbereitungszeit wieder aufgenommen. Sie dauert in diesem Fall bis längstens am 4. Juli. Das genaue Start- und Enddatum wird von der für die einzelnen Wettbewerbe zuständigen Organisation definiert.
Ziel im Falle der Wiederaufnahme ist es, mindestens die Hälfte der regulären Runden zu absolvieren, sodass die Saison gewertet werden kann. Dies allenfalls in einem verkürzten oder angepassten Format. «Eine zweite Saison in Folge ohne Wertung wollen wir unbedingt verhindern», sagte SFV-Zentralpräsident Dominique Blanc.
Cup-Teilnehmer werden nach einem Abbruch ausgelost
Erfolgt bis am 31. Mai keine derartige Lockerung, wird die Saison in den angesprochenen Ligen abgebrochen und nicht gewertet, weil insgesamt noch nicht die Hälfte der regulären Runden vollständig gespielt wurde. Der Entscheid, ob auch Cup-Wettbewerbe abgebrochen werden, obliegt den zuständigen Abteilungen oder Regionalverbänden. Im Fall des Abbruchs von Cup-Wettbewerben werden die Teilnehmer am Schweizer Cup 2021/22 aus der Ersten Liga, Amateurliga sowie aus den Regionalverbänden soweit erforderlich per Los aus den für eine Teilnahme in Frage kommenden respektive aus den in den jeweiligen Qualifikationswettbewerben verbliebenen Teams bestimmt.
Die ausgesprochenen Strafen (inklusive Bussen) und die noch offenen Suspensionen und Funktionssperren bleiben bestehen und werden gemäss den anwendbaren Regeln auf den nächsten offiziellen Wettbewerb derselben Kategorie übertragen.
In den Kategorien, in denen aktuell gespielt wird – Super League, Challenge League und Promotion League bei den Männern, Super League und 1. Liga der Frauen sowie beim Nachwuchs – wird die Saison auch dann gewertet, wenn gegenüber dem ursprünglichen Modus nur ein verkürztes oder angepasstes Format ausgetragen wird.
Diese Bedingungen sind aktuell gültig:
Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger (also alle Kategorien der Juniorinnen und Junioren) können als komplette Teams und mit Körperkontakt trainieren und Meisterschafts-, Cup- sowie Freundschaftsspiele bestreiten. Es sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, ausser bei den nationalen Nachwuchsligen der U18 der Männer und der U19 der Frauen. Bei diesen sind maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauer beziehungsweise ein Drittel der Sitzplatzkapazität der Anlage erlaubt.
Ebenso trainieren und spielen dürfen Teams von Ligen mit professionellem und semiprofessionellem Spielbetrieb. Bei den Männern sind das die Super League, Challenge League und Promotion League, bei den Frauen die Super League, NLB und 1. Liga. Erlaubt sind maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauer beziehungsweise ein Drittel der Sitzplatzkapazität der Anlage.
Spielerinnen und Spieler mit Jahrgang 2000 und älter können in Gruppen von maximal 15 Personen entweder ohne Körperkontakt oder mit Maske und Körperkontakt trainieren. Wettkämpfe sind für diese Kategorien faktisch weiterhin verboten, weil die Obergrenze von 15 Personen gültig ist.