Auch Prävention hat ihre Grenzen

orin besteht Freiheit? Nach klassisch-liberaler Lesart im Recht, tun und lassen zu dürfen, was man will, solange man mit seinem Verhalten nicht anderen schadet. Für einen freiheitlich denkenden Menschen ist «verboten» ein Unwort, für Volkserzieher und Paragrafen-Verliebte – wie man sie allzu oft in der Politik antrifft – ein Lieblingswort, ja ein Freudenruf.

Seine Bürger vor Angriffen auf die körperliche Integrität durch Dritte zu schützen, ist eine Kernaufgabe des Staates. Dem lebt die Schweiz in ihrer Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz längst nach. In den Restaurants, in denen ich einkehre, darf nicht geraucht werden. Ich schätze es sehr, nicht im Tabakrauch sitzen zu müssen. Weshalb aber soll ein Raucher nicht in einem Raucherlokal oder einem abgetrennten Fumoir seiner Sucht frönen, als Kellner aus freien Stücken im Qualm arbeiten dürfen? Zusätzliche Schutzbedürfnisse, die gibt es nicht. Oder doch?

Der militante Nichtraucher und Volkserzieher Hans Stöckli sieht solche. Der Berner SP-Ständerat hat diese Woche eine Volksinitiative mit dem Titel «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» lanciert. Mit im Boot von Stöckli sind insgesamt 28 Gesundheits- und Jugendorganisationen. Im Initiativkomitee findet sich der Name Anne Lévy. Sie war bis 2009 im Bundesamt für Gesundheit Leiterin der Sektion Alkohol und Tabak.

Die Forderungen der Initiantinnen und Initianten? Ein Verbot von Tabak-Werbung in Printmedien, im Internet, auf Plakaten, in Kinos oder an Verkaufsstellen wie Kiosken. Verbieten will die Initiative auch das Sponsoring von Festivals, Zigarettenlogos auf Kleidern oder «Lockstoff» wie Gratismüsterli, Rabatte und Wettbewerbe. So weit so gut. Jugendschutz tut not. Deshalb gibt es im Aargau ein entsprechendes Verkaufsverbot.

Sie sagen, Sie sind «Genussraucherin», «Genussraucher»? Ein Päckli Zigaretten pro Woche oder sonntags eine Monte-Christo-Zigarre für rund 30 Franken? Die Zahl der Raucherinnen und Raucher hat in den letzten Jahren massiv abgenommen. Nicht aber die Menge des in der Schweiz konsumierten Tabaks. Mit anderen Worten: Wir haben immer mehr Süchtige. Erschreckende Tatsache ist, dass immer mehr junge Menschen – primär Frauen – schon im Alter von unter 20 Jahren nicht mehr ohne die Schachtel «Zigi» pro Tag auskommen. Das ist seit Jahren bekannt. Weshalb die Volksinitiative jetzt?

Letzte Woche lief die Vernehmlassungsfrist für den zweiten, stark abgeschwächten Vorschlag des Bundesrates für ein neues Tabakproduktegesetz ab. Eine erste Version wurde 2016 vom Bundesparlament dem Absender zur Überarbeitung retourniert – zu rigoros die Bestimmungen und damit der Eingriff in die Gewerbefreiheit befand eine Mehrheit. Die aktualisierte Vorlage sieht nun nur noch ein Verbot von Tabakwerbung vor, die sich explizit an Minderjährige richtet – in Gratiszeitungen, im Internet oder am Kiosk. Die Zielrichtung der Initiative, aber nicht so absolut.

Der Preis der Freiheit zu rauchen, ist hoch – für die Körper der Süchtigen und unser aller Portemonnaie. Im Gesundheits- und Rentenbereich werden die tabakbedingten Kosten auf acht Milliarden Franken im Jahr geschätzt. Den Raucherinnen und Rauchern die Kosten ihres Tuns zum Vorwurf zu machen, ist jedoch fies und vermutlich falsch. Rauchende berappen für ihre Sucht Milliarden Franken an Tabaksteuern – und bestreitet man die Resultate der Forschung nicht, haben Nikotinsüchtige angesichts des Schadstoffmixes im Zigi-Rauch eine kürzere Lebenserwartung. Die Schlussfolgerung? Die fällt brutal aus: Rauchen entlastet die AHV.