Auf der Aarburgerstrasse gilt weiterhin Höchstgeschwindigkeit 80

Am 31. August 2018 reichten 62 Personen eine Petition für die Signalisation von Tempo 50 auf der Aarburgerstrasse ein. Die Strecke durch den Wald ist eine Ausserortsstrecke, wo grundsätzlich die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt. Der Gemeinderat liess sich von der Sektion Verkehrssicherheit des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau sowie von der Beratungsstelle für Unfallverhütung beraten. Aus rechtlicher Sicht darf die allgemein geltende Höchstgeschwindigkeit nur unter bestimmten Bedingungen herabgesetzt werden. Die Fachleute erachten die Signalisation einer tieferen Höchstgeschwindigkeit auf der Aarburgerstrasse als nicht zielführend. Die Durchsetzung wäre kaum möglich. Es müssten Schikanen errichtet werden, welche für sich eine Gefahr darstellen würden. Die Fachleute wiesen mit Nachdruck darauf hin, dass auf gewissen Ausserortsstrecken nicht einfach 80 km/h gefahren werden darf. Auf der kurvenreichen Aarburgerstrasse mit Wurzelstöcken am Rand, Kindern auf der Strasse und mit dem zu rechnenden Gegenverkehr empfiehlt es sich nicht, mit 80 km/h zu fahren. Eine Fachfrau meinte, nur ein Auto-Rowdy würde das fertigbringen.

Es wurden nun verschiedene Massnahmen angeordnet: Das Unterholz an den Strassenböschungen wird in kürzeren Abständen zurückgeschnitten und die direkt am Strassenrand stehenden Wurzelstöcke werden abgefräst. An beiden Wald-Einfahrten wird eine Signalisation «Kinder» mit Zusatztafel «Schulweg» angebracht. Für die Schulkinder werden Leuchtwesten beschafft, und deren Benutzung wird dringend empfohlen. (rwm/lwe)