Aussagen von Stefan Kuster stiften Verwirrung: Quarantäne gilt doch nicht rückwirkend

Die Aussagen von Stefan Kuster hatten gestern Mittwoch an der Medienkonferenz für Verwirrung gesorgt. Wie der Leiter Übertragbare Krankheiten erklärte, blickt die Verordnung quasi zurück. Wer also in den letzten 14 Tagen in einem Land war, das nun auf die Risikoliste gesetzt wird, muss sich bei den Behörden melden. Dann wird entschieden, ob eine Quarantäne notwendig ist.

Dem widerspricht nun die eigene Behörde. «Eine Verordnung gilt nicht rückwirkend», heisst es in einer Stellungnahme des BAG. Darüber berichtet hatte zuerst das Onlineportal von Blick. Wer bis gestern aus einem Land zurückgekehrt sei, das auf der neuen Liste der Risikoländer stehe, müsse nicht in Quarantäne, heisst es weiter. Die Pflicht gilt erst für Personen, die heute Mitternacht aus einem solchen Land heimgekehrt sind.

Ab heute stehen 15 weitere Länder auf der Liste der Corona-Risikoländer. Ab dann müssen beispielsweise auch Rückkehrer aus Luxemburg in die Quarantäne. Von der Liste gestrichen werden Schweden und Weissrussland. Bislang haben sich 6000 Personen nach ihrer Rückkehr in Quarantäne begeben.