Baubewilligungen: Besser erst fragen statt nachher zahlen

Wer für sein Bauprojekt keine Bewilligung bei der Gemeinde einholt, wird gebüsst – selbst, wenn es sich dabei nur um ein Gartenhaus handelt. «Bauen ohne Bewilligung kann teuer werden», warnte darum die Gemeinde Vordemwald kürzlich in einer Mitteilung. Drei bis fünf Mal pro Jahr müssten wegen solcher Bauten Bussen verteilt werden, sagt Gemeindeschreiber Stephan Niklaus auf Anfrage. Diese bewegten sich jeweils zwischen 500 und 1000 Franken. Ausstellen dürfen die Gemeinden Geldstrafen bis zu maximal 2000 Franken. Die Höhe der Busse hängt vom Verhalten der Bauherrschaft, der Bewilligungsfähigkeit und der Grösse des Objekts ab.

Neben Vordemwald haben in den letzten Monaten auch andere Gemeinden auf die Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht – so etwa Brittnau, wo kürzlich eine Bauherrschaft 200 Franken zahlen musste, weil sie ohne Bewilligung ein Nebengebäude aufgestellt hatte. Meistens handle es sich bei den nicht eingereichten Projekten um kleinere An- oder Umbauten wie Balkonverglasungen oder Überdachungen, Gartenumgestaltungen, Parkplatzerweiterungen oder Einfriedungen, sagt der Strengelbacher Gemeindeschreiber Silvan Scheidegger. Als Grund gäben die meisten Bauherren Unwissenheit an. Dies bestätigt auch Kirsten Hauri, stellvertretende Leiterin der Abteilung Planung und Bau in Rothrist: «Vielfach ist die Argumentation für ein Nichteinreichen fehlendes Wissen oder Zeit und Eigenplanung ohne Fachleute.» Manche sagten auch, sie hätten das Änderungsgesuch zum bewilligten Projekt vergessen, ergänzt Lars Bolliger, Leiter Bau Planung Umwelt in Aarburg.

Bewilligungsfrei sind Bauten und Anlagen, «wenn dadurch keine relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen und wenn kein besonderes Interesse der Behörden oder von Nachbarn an einer Prüfung besteht», sagt Hans Jürg Bättig, Sektionsleiter der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen. Die Auswirkung auf Raum und Umwelt sei abhängig von der Sensibilität der Umgebung. In Grenzfällen sei die Abgrenzung zwischen Bewilligungsfreiheit und -pflicht schwierig und im Einzelfall abzuklären. «Dort empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde», meint er. Die Gemeinden raten grundsätzlich dazu, bei Unsicherheiten die Bauverwaltung anzufragen.