
Baudirektor Peter informierte: 21 Luzerner Gemeinden müssen Bauland rückzonen
«Rückzonungen bedeuten nicht nur Freude»
Der Reider FDP-Gemeinderat Willi Zürcher nahm gestern an der Pressekonferenz in Luzern teil und hat uns einige Fragen beantwortet. Er steht dem Ressort Bau und Infrastruktur vor.
LN/ZT: Herr Zürcher, wie viel Land muss Reiden rückzonen?
Willi Zürcher: Es handelt sich um 31 Grundstücke. Sie befinden sich in allen Dorfteilen. Insgesamt beträgt die Fläche 3,6 Hektaren.
Hat Reiden beim Einzonen überbordet?
Die Situation ist insofern speziell, als Reiden eine Fusionsgemeinde ist. Jede Gemeinde plante ihre Bauzonen früher individuell. Die Devise war bisher, dass jedes Dorf sich entwickeln darf. Das hat zu einem Überschuss geführt.
Sie erwähnten, dass der Gemeinderat eine Planungszone beschlossen hat. Was bedeutet das und wie ist das weitere Vorgehen?
Mit der Planungszone wollen wir sicherstellen, dass die Grundstücke nicht bebaut werden, und zusätzlich mögliche Käufer schützen. Die Planungszone mit den einzelnen Parzellen wird am Samstag im Kantonsblatt publiziert. Die betroffenen Grundeigentümer sind bereits mit einem Schreiben informiert worden.
Gegen die Rückzonungen, erwähnten Sie, erwarten Sie Widerstand von Grundeigentümern.
Die Rückzonungen bereiten natürlich nicht nur Freude, das verstehe ich. Da wird Eigentum vernichtet. Doch der Gemeinderat Reiden muss einen Auftrag der Bevölkerung erfüllen, die sich gegen die Zersiedelung ausgesprochen hat.
Kommt die Planungszone an eine Gemeindeversammlung?
Nein, geplant ist, dass die Rückzonungen zusammen mit der Gefahrenkarte und der Ausscheidung der Gewässerräume an einer Gemeindeversammlung 2021 behandelt werden können. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, die Ortsplanungsrevision gestaffelt (nach Themen) zu gestalten.
Kann Reiden danach wieder einzonen?
Stand heute: Nein. Reiden sollte jedoch wieder etwas Handlungsspielraum erhalten.
Seit 2014 ist das Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft, dem das Stimmvolk 2013 mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt hat. Es sieht vor, überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren, um die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen. Was simpel tönt, ist es in der Praxis ganz und gar nicht. «Der Prozess ist rechtlich komplex und anspruchsvoll für Betroffene», sagte der Luzerner Baudirektor und Regierungsrat Fabian Peter (FDP). Er stellte gestern mit Vertretern von vier betroffenen Gemeinden, die eine Begleitgruppe bilden, die Rückzonungsstrategie des Kantons Luzern vor. «Wir sind uns bewusst, dass die anstehenden Rückzonungen für Grundeigentümer ein emotionaler und schwieriger Prozess sind», so Peter.
Die Regierung berechnete die Fläche zurückhaltend, betonte er, sie erwartet aber Widerstand. Die 21 Gemeinden hätten sogar bei einem Szenario mit hohem Bevölkerungswachstum zu grosse unüberbaute Bauzonen. Insgesamt 67 Hektaren Bauland müssen deshalb in den anstehenden Ortsplanungen in den Gemeinden rückgezont werden. «Kanton und Gemeinden wollen das gemeinsam umsetzen», betonte Peter. Auszonen sei kein Wunschjob. Aber: «So wie der Staat das Recht zum Bauen gibt, kann er es auch wieder wegnehmen», sagte er.
Der Kanton Luzern verfügte 2018 über rund 570 Hektaren unüberbaute Bauzone. Rein rechnerisch gesehen würde die Fläche der nötigen Rückzonung 170 Hektaren betragen. Man sei bei der Berechnung bewusst von einem hohen Bevölkerungswachstum ausgegangen, so der Regierungsrat. Und der Kanton setze die Rückzonungen auch nicht rechnerisch um, sondern beurteile sie nach Kriterien wie Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit. So komme man auf 67 Hektaren. Betroffen seien gegen tausend Grundeigentümer. Man habe den Spielraum ausgereizt und «wolle nicht päpstlicher sein als der Papst», sagte der Baudirektor. Die Mindestanforderungen des Bundes seien erfüllt.
Lage und Erschliessung massgebend
Ausschlag für die Auszonungen sind etwa die Lage einer Parzelle innerhalb der Bauzone, die Erschliessung, die Bebaubarkeit, bestehende Bebauungs- und Gestaltungspläne oder die Frage, wie lange eingezontes Land nicht bebaut wurde. Der Kanton habe mit diesem Vorgehen nicht nur mehr Arbeit gehabt, er sei auch bewusst ein Risiko der rechtlichen Abgrenzung eingegangen. Andernfalls hätten mehr Flächen ausgezont werden müssen. Für den Kanton und die betroffenen Gemeinden ist es ein schwieriger Prozess. Gemeinderätin Rebekka Renz aus Hitzkirch sagte, man rechne mit erheblichem Widerstand in der Bevölkerung. Es sei grosses Unverständnis vorhanden. Der Gemeinderat habe sich aber für die Grundeigentümer eingesetzt. Der Kanton allerdings sei streng mit seinen Vorgaben und wolle alle Betroffenen gleich behandeln.
Auch Gemeinderat Willi Zürcher aus Reiden sagte, Rückzonen sei kein Traumjob. Ein Baugesuch in Reiden habe sistiert werden müssen. Nun soll es eine Planungszone geben (siehe Interview rechts).
Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht möglich
Alle betroffenen Gemeinden müssen ihre Ortsplanungen anpassen. Dagegen können Einsprachen erhoben werden, bevor die Ortsplanungen von der Gemeindeversammlung und dem Regierungsrat genehmigt werden. Dann beginnt das Rechtsmittelverfahren mit Beschwerdemöglichkeiten. Das Verfahren dürfte mehrere Jahre dauern, sagte Baudirektor Peter. Bereits jetzt würden für die definierten Bauzonen allfällige Baugesuche sistiert, die betroffenen Flächen seien zu sichern.
Zusätzlich erschwert werden dürfte der Prozess, weil die Aussichten auf Entschädigungen klein sind, wie ein Bundesgerichtsentscheid zu einem Fall in Dagmersellen zeigt (das ZT berichtete 2019). Wenn die Zonenpläne rechtskräftig sind, könnten Betroffene ein Gesuch um Entschädigung stellen, weil ihr Grundstück durch die Auszonung an Wert verliert.
Bezahlt würde das aus dem Mehrwertfonds, der mit den 20 Prozent Abgaben aus Einzonungen gespiesen wird. Für die Gemeinden besteht im ganzen Prozedere also kein finanzielles Risiko.
Diese 21 Gemeinden müssen rückzonen
Es sind die Dörfer Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.