
Bauschutt und Landwirtschaft
My home is my castle – heisst ein englisches Sprichwort. Auch in der Schweiz ist Grundeigentum ein Hort der Sicherheit, den Gesetzgebung und Rechtsprechung hoch halten – beispielsweise mit der Institution des Grundbuchs. Geht es aber um die Nutzung der Parzelle, spricht der Staat mit, was das Volk so will und 2013 mit einer Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes bestätigt hat. Hier geht es darum, die Bautätigkeit stärker zu kontrollieren – indem der Umfang der Bauzonen und deren Verwendungszweck beschränkt wurden.
Im Vordergrund steht die Siedlungsentwicklung nach innen – das Wachstum und die bauliche Entwicklung sollen möglichst im Rahmen des bestehenden Siedlungsgebietes und an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen erfolgen. In diesem Kontext gesehen, steht ein Bauernhof mitten in einem Industriegebiet quer im Land. Exakt hier aber greift «My home is my castle» in Form der Besitzstandswahrung. Solange hier jemand von der Landwirtschaft leben will und kann, darf er das tun – und seinen Betrieb weiterentwickeln. In den Köpfen kreativer Bauern ist zum Beispiel eine Fischzucht – vornehmlich für Zander – in einem ehemaligen Tenn ein Thema.
Was hat Bauschutt mit Landwirtschaft zu tun? Eine Antwort aus der Perspektive des Gesuchstellers fehlt leider. Aus Sicht des Laien aber wenig bis nichts. Übrigens: Für Deponien muss auch die Einfamilienhausbesitzerin, der Einfamilienhausbesitzer um eine Bewilligung nachsuchen. Ein Fahrzeug, das nicht beim Strassenverkehrsamt eingelöst ist, darf nicht dauerhaft auf einem Privatareal stehen – es sei, man leistet sich eine Halle. Wohnwagen – was viele Leute nicht wissen – dürfen nicht länger als zwei Monate auf einem Grundstück abgestellt werden. Danach ist eine (Bau-)Bewilligung fällig.