«Bemühungen sind ungenügend»: SVP-Grossrat will kompromisslose Ausschaffungen

Amt für Migration und Integration – so heisst die Ausländerbehörde im Aargau offiziell. Für den SVP-Grossrat Manuel Tinner steht fest: Das Amt, kurz Mika genannt, muss bei Ausschaffungen konsequenter vorgehen. «Was unternimmt das Mika, um seine Aufgabe nicht als integrierend zu verstehen, sondern auch als kompromisslose Behörde aufzutreten, um vermehrt Personen auszuschaffen, die sich illegal im Aargau aufhalten?» Das ist eine von mehreren Fragen, die Tinner dem Regierungsrat stellt.

Der SVP-Grossrat, der seinen Vorstoss zusammen mit Parteikollege Clemens Hochreuter eingereicht hat, weist auf Rückübernahmeabkommen der Schweiz hin. Diese gebe es unter anderem mit Nigeria, Tunesien, Kosovo, Serbien, Bosnien und Sri Lanka. Ziel dieser Abkommen sei es, rasche Rückführungen zu ermöglichen – wie sie umgesetzt würden, sei aber unklar.

«Potenzial bei Ausschaffungen»
Gerade der Aargau scheint laut Tinner «aufgrund der eher bescheidenen Rückführungen noch Potenzial zu haben». In seiner Interpellation hält der SVP-Vertreter fest, im Aargau betrage die Rückführungsquote im Asylbereich nur 30 Prozent. Bei über 750 abgewiesenen Gesuchstellern habe es im letzten Jahr nur 250 Ausschaffungen gegeben. Tinner will wissen, wie die Regierung zu dieser Quote steht und aus welchen Gründen abgewiesene Asylbewerber nicht ausgeschafft werden.

Der SVP-Grossrat verlangt von der Regierung auch Zahlen. So fragt er, wie viele Ausreisepflichtige derzeit im Aargau registriert sind und aus welchen Ländern sie stammen. Tinner will ausserdem wissen, wie häufig Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern erfolglos waren, die Personen also in den Aargau zurückkehrten.

Einige dieser Fragen lassen sich schon heute beantworten, im Februar 2017 hat diese Zeitung die Ausschaffungspraxis im Aargau thematisiert. Zahlen des kantonalen Migrationsamtes und des Staatssekretariats für Migration zeigten, dass viele abgewiesene Asylbewerber untertauchten (siehe Tabelle oben). Der Blick auf die letzten zehn Jahre zeigt: Der Anteil der abgewiesenen Asylbewerber, die tatsächlich ausgeschafft wurden, ist relativ niedrig. Die höchste Quote ergab sich 2011 mit 27 Prozent, im Jahr 2016 lag dieser Wert hingegen bei lediglich 10 Prozent.

Tinner will weiter wissen, wie viele Asylbewerber derzeit im Aargau leben, «deren Herkunftsland nicht gesichert oder unbekannt ist». Dies lässt sich einfach beantworten, die aktuelle Asylstatistik des Bundes zeigt: Ende Mai gab es 76 solche Fälle. 49 Personen werden mit «ohne Nationalität» geführt, 25 mit «Staat unbekannt», 2 als «staatenlos».

Verschiebung der Kosten?
Schliesslich fragt Tinner, wie hoch die Kosten sind, weil «nichtrückschaffungsfähige Personen» länger im Aargau bleiben. Und er hegt den Verdacht, dass sich beim Kanton eine unerwünschte Kostenverschiebung ergibt. Wegen der «ungenügenden Bemühungen» des Migrationsamts, das SP-Regierungsrat Urs Hofmann untersteht, entstünden im Sozialdepartement von SVP-Vertreterin Franziska Roth hohe Kosten für die Unterbringung der Ausschaffungspflichtigen.

Tinner hält fest, der entsprechende Budgetposten sei überschritten. Er möchte deshalb das Migrationsamt finanziell in die Pflicht nehmen. Konkret schlägt Tinner vor, die Bundespauschale, welche der Kanton pro Asylbewerber erhält, bei jeder nicht erfolgten Rückschaffung dem Sozialdepartement gutzuschreiben.