
Bundesrat bleibt seiner Linie treu – zieht den nächsten Öffnungsschritt aber vor
Der Bundesrat bleibt grossmehrheitlich bei seinem Öffnungsplan, wie er ihn vergangene Woche präsentiert hatte. Für Restaurants bedeutet dies, dass die Stühle noch eine Weile auf den Tischen bleiben müssen. Zumindest drinnen. Für den 22. März stellt der Bundesrat die Öffnung von Terrassen in Aussicht. Das ist früher als angekündigt: Am vergangen Mittwoch sprach der Bundesrat noch davon, dass der nächste Öffnungsschritt erst am 1. April kommt, also zehn Tage später.
In den letzten Tagen hatten sowohl die Kantone in der Vernehmlassung als auch verschiedene Wirtschaftsverbände teilweise deutlich schnellere Öffnungen gefordert. Dabei hatte sich gar eine Mehrheit der Kantone für eine Öffnung der Restaurant-Terrassen bereits ab dem 1. März ausgesprochen. Angesichts der «fragilen epidemiologischen Lage» verzichte der Bundesrat aber darauf, heisst es nun dazu in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Öffnungen für alle unter 20
Die Verkürzung der Frist bis zum zweiten Öffnungsschritt berücksichtige die Anliegen der Kantone, schreibt der Bundesrat weiter. Ebenfalls ein Entgegenkommen sieht der Bundesrat bei den Erleichterungen für junge Erwachsene. Hier hebt er die Altersgrenze auf 20 Jahre an. Sie können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen. Entscheidend ist dabei der Jahrgang 2001 – es profitieren also auch jene, die im Januar oder Februar Geburtstag hatten.
Somit können ab dem 1. März Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen wie auch die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Wieder öffnen können auch Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien. Erlaubt sind jeweils jedoch nur Gruppen bis 15 Personen und dies ohne Körperkontakt. Wettkämpfe und Veranstaltungen bleiben im Erwachsenen-Breitensport untersagt. Im Freien sind schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich.
Fitnesscenter können auf den 22. März hoffen
Den nächsten Öffnungsschritt will der Bundesrat am 12. März in die Konsultation bei den Kantonen geben. Definitiv entschieden soll dann am 19. März werden – also nur gerade einmal drei Tage vor dem nächsten möglichen Öffnungsschritt. Dabei wird es neben den Restaurant-Terrassen um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen gehen sowie um die Abschaffung der Homeoffice-Pflicht und Sport in Innenräumen.
Um dies möglich machen zu können, hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent bleiben, die Auslastung der Intensivplätze in Spitälern mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage muss unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
Wenns gut läuft, liegt auch mehr drin
Und auch ein weiteres Zückerchen hält der Bundesrat bereit: Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, so sind laut der Landesregierung gar weitergehende Schritte möglich. Der Bundesrat nennt die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen.