Bundesrat macht Beizen, Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe dicht

p>Was sich diese Woche abgezeichnet hat, ist Tatsache: Der Bundesrat macht ernst und hat am Freitag entschieden, die Coronamassnahmen rascher als geplant zu verschärfen. Ziel sei es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten, heisst es in einer Mitteilung des Innendepartements.

Die Massnahmen gelten vorerst einen Monat und sind bis zum 22. Januar befristet. Der Bundesrat will nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können, sollte sich die Lage weiter verschlechtern. Am 30. Dezember wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.

Öffentliches Leben lahmgelegt

Hart treffen die jüngsten Verschärfungen die Gastronomie: Restaurants und Bars müssen ab Dienstag für einen Monat ihre Tore schliessen. Ausgenommen davon sind Take aways, Lieferdienste und Restaurants für Hotelgäste. Geschlossen werden auch sämtliche Freizeitanlagen im Sportbereich sowie Bibliotheken, Museen, Galerien, Zoos und Casinos. Weiterhin erlaubt bleibt der Skisport. Ob Skigebiete weiterhin offen bleiben dürfen, sollen die Kantone selbst entscheiden. Sie müssen dazu – wie bereits früher vom Bundesrat beschlossen – eine kantonale Betriebsbewilligung erteilen.

Vorderhand offen bleiben können auch Geschäfte. Allerdings wird die Kapazität weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl soll dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche sein. Abgelehnt hat es der Bundesrat, für Läden ein Verkaufsverbot am Samstag zu erlassen. Zwischen 19 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte in der Schweiz aber weiterhin geschlossen.

Ausnahmeklausel für Vorzeigekantone

Eine Konzession macht der Bundesrat an Kantone, die bereits in den letzten Wochen einen Lockdown für die Gastronomie beschlossen hatten. Sinkt in einem Kanton der Reproduktionswert unter 1 und ist die 7-Tages-Inzidenz tiefer als im schweizerischen Durchschnitt, darf dieser kantonale Erleichterungen bei Restaurants oder Sporteinrichtungen beschliessen.

Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Bislang sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entsprechen. Schnelltests können neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome durchgeführt werden.

Bundesrat handelt nach Druck rasch

Eigentlich hätte der Bundesrat am Freitag erst über die Einführung eines Ampelsystems mit drei Eskalationsstufen beraten wollen. Je nach epidemiologischer Entwicklung sollte der Bund weitere Einschränkungen verfügen. Bundesrat Alain Berset hatte Anfang Woche mit den kantonalen Gesundheitsdirektoren die Lage besprochen. Erste Massnahmen waren ursprünglich für den 28. Dezember geplant gewesen.

Im Verlauf der Woche stieg aber der Druck von Kantonen, Spitälern und Fachleuten, dass es rasch Massnahmen brauche. Selbst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der sich bislang stets gegen Einschränkungen gestellt hat, lenkte diese Woche ein.