
Charta Lohngleichheit: Gut gemeint – aber ein Papiertiger
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob Mann oder Frau – die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft schreibt Lohngleichheit vor, und dies seit über 35 Jahren. Die Realität ist eine andere. Lohngleichheit ist längst nicht überall umgesetzt, was da und dort auch für die öffentliche Hand und staatsnahe Betriebe gilt.
Wie Abhilfe und Transparenz schaffen? Indem sich die Rechnungsprüfungskommission die Lohnblätter vornimmt? Das geht nicht so einfach. Daten- und Persönlichkeitsschutz stehen im Weg. Also anonymisieren? Das ist keine Lösung, weil dies bei einer erkannten Lohnungleichheit die Abklärung der Ursachen erschwert bis verunmöglicht: Weniger Berufserfahrung oder Verantwortung tiefer zu besolden, ist keine Diskriminierung – müsste aber ausdiskutiert werden.
Hilft da die Charta der Lohngleichheit weiter? Sie stösst auf dieselben Grenzen und ist so bei Licht betrachtet ein zahnloser Tiger. Zofingen hat sich mit dem vom Einwohnerrat beschlossenen Beitritt zur Charta verpflichtet, bei der Vergabe der Arbeiten am BZZ zu prüfen, ob ein Unternehmen den Zielen der Charta nachlebt. Da sind keine Zertifizierungen nötig, sondern schlicht eine Selbstdeklaration. Die Aussage, «wir diskriminieren nicht», genügt, was den zahnlosen Tiger endgültig zum Papiertiger mutieren lässt.
Eine konsequente Sicherung der Lohngleichheit lässt sich nicht flächendeckend sicherstellen – im einzelnen Betrieb, in einer Stadtverwaltung sehr wohl. Mit oder ohne Charta: Zofingen ist auf Kurs und dass dem so bleibt, muss der Stadtrat mit internen Kontrollmechanismen sicherstellen.
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