
Gesundheitsminister Alain Berset (Keystone)
Corona-Massnahmen: Das gilt – die Beschlüsse des Bundesrats im Original
Folgende Massnahmen gelten ab Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
- Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen: Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
- Ausnahme für Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung: Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
- Veranstaltungen verboten: Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
- Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen: Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
- Sport und Kultur: Höchstens zu fünft: Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Meinungen der Kantone gehen weit auseinander
In der Konsultation teilten die Kantone grundsätzlich die Einschätzung der epidemiologischen Lage. Eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen wird mehrheitlich begrüsst. Viele fordern zudem unmittelbar wirksame Massnahmen des Bundes, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Mit dem Vorgehen des Bundesrats ist eine grosse Mehrheit allerdings nicht einverstanden.
Wie der Bundesrat für allfällige weitere Verschärfungen vorgehen will, diskutiert der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember.