
Das Sturmgewehr an der EU-Kandare
Der Aufschrei ist gross. Die EU will die Schweiz entwaffnen. Unter dem Schock der Attentate von Paris und Brüssel – die beinahe wöchentlichen Schusswaffen-Massaker an US-Schulen vor Augen – verschärft die Europäische Union ihr Waffenrecht. Die Schweiz als Schengen-Staat müsste die Änderungen übernehmen. Tut sie das nicht, droht ihr, aus dem Schengen-Raum verstossen zu werden. Ihm anzugehören, hat sich für unser Land in der Asylfrage und über den Zugang zu den europäischen Informationssystemen – insbesondere bei der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung – ausbezahlt.
Mit einer Verschärfung des Waffenrechts bestehe die Gefahr, dass Jäger und Schützen kriminalisiert würden, heisst es aus den Kreisen der Gegner – für den einen oder anderen SVP-Vertreter ist generell jede Verknüpfung Schweizer Rechts mit jenem der EU des Teufels. Das Referendum gegen jegliche Verschärfungen am Waffenrecht liegt in der Luft und dürfte für den Abstimmungskampf auch mit den nötigen Millionen Franken an Unterstützung ausgestattet werden.
Um was geht es in der Sache? Beginnen wir bei den Jägerinnen und Jägern. Sie sind laut Bundesrat von der Reform nicht betroffen, da halbautomatische Waffen bereits heute für die Jagd nicht zugelassen sind. Halbautomatisch: Darauf ist der Fokus des neuen EU-Waffenrechts zentriert – insbesondere auf Gewehre und Pistolen mit hoher Ladekapazität. Halbautomatische Waffen sind solche, mit denen ohne Nachladen mehrere Schuss nacheinander abgegeben werden können. Verboten sind aber nur Gewehre, deren Magazine mehr als 10 Patronen aufnehmen, sowie Pistolen, die mit mehr als 20 Patronen geladen werden können. Serienfeuerwaffen, bei denen man mit einmaligem Abdrücken Dauerfeuer auslöst, sind in der Schweiz längst verboten.
Der Bundesrat hat bezüglich Armee- und Sportwaffen in Brüssel einen gewissen Spielraum für Ausnahmen gewinnen können. So soll, wer in den drei Jahren vor seiner Entlassung aus dem Militär zweimal das Obligatorische und zweimal das Feldschiessen absolviert hat, die Waffe behalten dürfen. Dies ist schon heute nur möglich, wenn ein Waffenerwerbsschein vorgelegt wird. Während der Militärdienstzeit dürfen die Armeeangehörigen ihre Waffen zudem weiterhin nach Hause nehmen
Sportschützen können Ausnahmebewilligungen beantragen, um faktisch verbotene Waffen besitzen und benützen zu dürfen. Die Betroffenen müssen dazu entweder nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder, dass sie regelmässig schiessen.
Wie sagt die Waffenlobby dazu? «Das geplante neue Waffenrecht verstösst gegen jahrhundertealte Rechte und schränkt traditionelle Freiheiten unnötig ein», kritisierte Pro Tell. Ein anderes Argument: «Man kann nicht von einem jungen Schweizer verlangen, dass er das Vaterland verteidigt, seine Waffe aber nach dem Militärdienst zu einer verbotenen Waffe wird.» Gerade deshalb sind Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments daran, eine «Swissness»-Lösung für die Bestimmungen des neuen Waffengesetzes im Schengen-Raum zu suchen und zu beschliessen.
Fakt ist: Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts wird nicht automatisch mehr Sicherheit und weniger Gewalt nach sich ziehen. Auch nach einer Verschärfung des Waffenrechts geraten nicht weniger Waffen in falsche Hände. Wer eine Waffe will, der findet sie – mit dem heutigen Waffenrecht, und auch mit einem verschärften.