Der Bundesrat hat entschieden: Einheitliche Maskenpflicht gilt ab Montag

In einer ausserordentlichen Sitzung am Sonntag hat der Bundesrat mehrere neue Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschossen. So gilt ab Montag eine erweiterte Maskenpflicht. In allen öffentlich zugänglichen Räumen muss somit eine Maske getragen werden. Das gilt unter anderem für Läden, Konzertlokale und Bahnhöfe.

Ebenso muss das Personal in Restaurants eine Maske tragen. Auch Gäste müssen eine Maske tragen. Zumindest bis sie am Tisch sitzen. In Restaurants, Bars aber auch Clubs, Tanzlokalen und Diskotheken ist die Konsumation im Stehen schweizweit verboten.

Eine weitere Einschränkung betrifft die Grösse von Versammlungen. Neu sollen sich nicht mehr als 15 Personen an öffentlichen Orten versammeln dürfen. Private Anlässe mit mehr als 100 Personen müssen ein Schutzkonzept haben und sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden. Aber auch für kleinere private Feiern gelten neue Regeln: Nehmen mehr als 15 Frauen und Männer an einem solchen Anlass teil, so muss der Veranstalter die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erheben. Ebenfalls darf ab 16 Personen nur noch im Sitzen konsumiert werden. «Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen», heisst es in der Mitteilung.

Zurück ins Homeoffice

Dafür spricht der Bundesrat wieder eine Empfehlung zum Homeoffice aus. «Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten», schreibt der Bundesrat. Mit dem Arbeiten zu Hause könnten «grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden». Zudem werde so auch das Risiko reduziert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssten.

«Der starke Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist besorgniserregend», heisst es in der Mitteilung. Ziel sei es auch, «den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können.» Trotz der Einschränkungen solle «das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können». Sprich: Ein erneuter Lockdown solle verhindert werden.