
Der Bundesrat hebt den Lockdown rascher auf als geplant
Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Auch Sport ist wieder erlaubt: Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. In den Profiligen sollen Geisterspiele ab 8. Juni wieder erlaubt werden.
Kein Festivalsommer
Der Festivalsommer hingegen dürfte ins Wasser fallen: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen will der Bundesrat nicht vor September wieder erlauben. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung.
Kinder in die Schule
Wie geplant wird am 11. Mai auch der Präsenzunterricht an Primar- und Sekundarschulen wieder aufgenommen. Dafür gelten ebenfalls Schutzkonzepte. Die Kantone und Gemeinden werden die Umsetzung regeln. Auch an Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai wider Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen abgehalten werden.
Schrittweise aufheben will der Bundesrat auch die coronabedingten Einreisebeschränkungen. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.
BAG-Vorschriften gelten weiterhin
Trotz der Lockerung gelten die Abstands- und Hygieneregeln nach wie vor. Alle Betriebe und Einrichtungen müssten ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützten, schreibt der Bundesrat.