
Der Kanton Luzern kann die Ergänzungsleistungen für Heimbewohner erhöhen
Der Luzerner Kantonsrat hat an seiner Session den Weg frei gemacht, die Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohner zu erhöhen, wie es das Kantonsgericht befohlen hatte. Allerdings wird die Tax-Grenze nur rückwirkend bis Anfang 2020 angepasst.
Der Kantonsrat sprach sich in erster Lesung für die Anpassung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. Die EL für Heimbewohner werden auf Geheiss des Gerichts von derzeit 141 Franken pro Tag auf 179 Franken angehoben. Die Erhöhung tritt rückwirkend auf Anfang Jahr in Kraft. Der Rat lehnte ein Postulat von Pia Engler (SP) ab. Sie hatte gefordert, die Tax-Grenze sei rückwirkend ab 2019 für den gesamten Heimaufenthalt zu überprüfen und anzupassen. Nur die gründliche Aufarbeitung der letzten Jahre schaffe Gerechtigkeit und Transparenz.
Guido Graf: «Praktisch nicht umsetzbar»
Regierungsrat Guido Graf (CVP) beteuerte im Rat, eine neue Tax-Grenze über den 1. Januar 2020 hinaus wäre praktisch nicht umsetzbar. So müsste zunächst geprüft werden, ab welchem Jahr die Tax-Grenze zu tief war. Bei mittlerweile verstorbenen Heimbewohnern könnte eine Rückerstattung dazu führen, dass Erbgänge wiedereröffnet und angepasst werden müssten.
Hannes Koch (Grüne) kritisierte, die Regierung habe wissend den EL-Missstand toleriert. Er forderte, der Regierungsrat müsse wenigstens versuchen, betroffene Personen weiter zurück als vorgesehen zu unterstützen und verlangte – erfolglos – eine teilweise Überweisung des Postulats.
Das Luzerner Kantonsgericht hatte im Januar 2020 die Beschwerde eines Heimbewohners gutgeheissen. Dieser bezog zur Deckung des Existenzbedarfs Ergänzungsleistungen (EL). Sein Einzelzimmer inklusive Hotellerie kostete pro Tag 168 Franken.
Dem Betagten drohte die Sozialhilfeabhängigkeit
Der Betagte musste pro Tag aus seinem bescheidenen Vermögen 28 Franken selbst zahlen, obwohl er nur in einem durchschnittlich teuren Pflegeheim lebte. Ihm drohte damit die baldige Sozialhilfeabhängigkeit, was gegen Bundesrecht verstösst.
Die Erhöhung der Luzerner Tax-Grenze dürfte 2020 in den Gemeinden zu einer Nettomehrbelastung von rund 7,6 Millionen Franken führen. Die EL werden von den Gemeinden zusammen pro Kopf finanziert. Heime auf der Landschaft haben aber in der Regel tiefere Taxen als jene in der Agglomeration oder Stadt Luzern. Die Erhöhung der Tax-Grenze hat den Effekt, dass die Landgemeinden die Stadt und Agglomeration noch stärker mitfinanzieren müssten. Um diese Wirkung zu bremsen, wird der Finanzierungsmodus angepasst. Die solidarische Pro-Kopf-Finanzierung der Gemeinden wird neu nur noch bis zu einer Tax-Grenze von 165 Franken gelten. Ist die Taxe höher, muss die Wohngemeinde des EL-Bezügers den darüber hinausgehenden Anteil alleine tragen. Der neue Finanzierungsmodus gilt erst ab 2021. Der Kanton will sich deswegen 2020 einmalig mit zwei Millionen Franken an der Finanzierung der EL beteiligen. Gleiches hat auch die Stadt Luzern vor. (sda)