
Der Kanton Luzern lockert seine Corona-Massnahmen teilweise
Der Kanton Luzern streicht einen Teil seiner Coronabestimmungen. Die generelle Besuchsbeschränkung in Altersheimen, Spitälern und Kurhäusern wird aufgehoben. In Autos müssen Personen aus verschiedenen Haushaltungen keine Maske mehr tragen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Der Regierungsrat begründete die Lockerungen mit den sinkenden Fallzahlen und den Erleichterungen, die der Bundesrat beschlossen hat. So würden die kantonalen Regelungen für Betriebskantinen und jene für die Erhebung der Kontaktdaten wegen den neuen Vorgaben des Bundes hinfällig.
Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen bleibt weiterhin verboten. Hingegen dürfen Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe geöffnet haben.
Die übrigen Massnahmen werden verlängert. Die Pflicht zur Durchführung von Tests in bestimmten Bildungseinrichtungen bleibt vorerst bis am 10. Juli in Kraft. Die verbleibenden kantonalen Massnahmen (Einstellung des Nachtnetz-Angebots im öffentlichen Personenverkehr und Festlegung der Pflichten der Betreiber von Einrichtungen und Betrieben mit Maskenpflicht) sollen vorerst bis 30. Juni verlängert werden.