
Der Merenschwander Dezember-Brandstifter von 2019 wird zu einer stationären Suchtbehandlung verurteilt
Die Merenschwanderinnen und Merenschwander werden das Jahr 2019 so schnell nicht vergessen. Schon im August hatte eine Serie von Brandstiftungen die Gemeinde in Angst und Schrecken versetzt. Im Dezember passierte es gleich nochmals.
Die Täter der ersten Brandserie waren rasch gefasst und sind bereits verurteilt. Auch bei der zweiten Brandserie konnte der mutmassliche Täter nach kurzer Zeit ermittelt werden. Der damals 37-jährige Schweizer legte ein Teilgeständnis ab. Er gab zu, die drei Brände vom 4. und 6. Dezember gelegt zu haben. Den ersten Brand vom 1. Dezember, bei dem ein ganzes Haus niederbrannte, gestand er jedoch nicht.
Nun hat das Bezirksgericht Muri die Aufgabe, herauszufinden, ob der mittlerweile 38-Jährige auch für den ersten Brand verantwortlich ist. Es gibt einige Anhaltspunkte, doch nach wie vor bestreitet der Angeklagte, der im dunkelblauen Pulli, Jeans und grauer Jacke vor den Richtern sitzt, die Tat vehement.
Von vorne: Am 1. Dezember 2019 wurde an einer Scheune mitten in Merenschwand Feuer gelegt, wobei neben der Scheune auch das angebaute Wohnhaus bis auf die Grundmauern niederbrannte. Das darin wohnhafte Ehepaar, das so früh am Morgen noch schlief, konnte sich retten.
Der Angeklagte wohnte zu dem Zeitpunkt bei seinem Vater, bemerkte den Brand, wie er vor Gericht aussagt, und weckte sofort den Vater. Vom Balkon aus schauten die beiden der Feuerwehr beim Löschen zu und mischten sich später unter die Schaulustigen.
Dabei sei ihnen ein Mann mit einem dunklen Kapuzenpulli aufgefallen, was sie der Polizei mitteilten. Dieser sei dem Angeklagten in den Tagen darauf noch öfter begegnet, verdächtigerweise habe er ihn zuvor aber noch nie im Dorf gesehen.
Diese Aussage findet Gerichtspräsident Koch verfänglich, denn auch bei anderen Bränden habe der Angeklagte Verdächtige gemeldet, dabei hat er selbst diese Brände anschliessend gestanden.
Einen Tag später, am 2. Dezember 2019, habe sich der Angeklagte mit einem Freund in Muri betrunken. Als er dann daheim in Merenschwand in der Tiefgarage einen Brennsprit gefunden habe, sei er auf die dumme Idee gekommen, damit etwas anzuzünden. Was, wusste er da noch nicht.
Er schüttete den Sprit über eine Holzbank vor einer Holzbeige und zündete sie an. Dann kaufte er sich ein Bier, ging an der Feuerwehr vorbei, die bereits seinen kurz zuvor gelegten Brand löschte, und legte nochmals einen. «Ich wollte nicht, dass es so ausartet, wie der Brand in der Nacht davor. Ich war einfach frustriert, mein Job war weg, meine Schulter kaputt, ich stand unter Druck wegen meines Vaters – da hat es irgendwie Klick gemacht im Oberstübchen», sagt er vor Gericht.
Diese Worte hören das Gericht und die Pressevertreter im Murianer Festsaal an diesem Dienstagnachmittag oft. Alkohol, Druck, Frustration. Tatsächlich hat der Angeklagte schon zuvor einen Alkoholentzug gemacht, ist aber wieder rückfällig geworden. «Ich habe nicht gemerkt, dass es so schlimm geworden ist», sagt er.
Seinem Vater hätte er nichts recht machen können, und aus den Schulden sei er nicht rausgekommen, schon gar nicht ohne seinen Job auf dem Bau, den er ebenfalls wegen des Alkohols verloren habe. «Heute weiss ich, es war ein Hilfeschrei.»
Angeklagter alarmierte selber die Feuerwehr
Am Abend des 6. Dezembers 2019 zündete der Angeklagte weitere Gebäude an. Diesmal aus einem anderen Grund: Rache. Es klingt wie aus einer Posse: «Ich hatte Lokalverbot beim Schwanenwirt. Ich wollte mich an ihm rächen.»
Also zündete er dessen Garage an. Als der Untergrund nicht recht brennen wollte, versuchte er es an einer anderen Stelle nochmals und ging dann davon. «Ich habe nie zugeschaut, wie es brannte, sondern bin immer gleich gegangen», erklärt er auf die Frage des Richters. Er ging nach Hause. Und als sein Vater kam und ihm von dem neuerlichen Brand erzählte, redeten sie noch eine Weile darüber.
Nach Mitternacht zog es den Brandstifter erneut hinaus ins Dorf. Diesmal legte er Feuer in einem unverschlossenen Holzschopf eines Verwandten. Doch da habe er auf einmal grosse Angst bekommen – und rief persönlich die Feuerwehr. Die war bereits vor Ort.
Und als habe er wirklich um jeden Preis gefasst werden wollen, legte der Angeklagte kurz darauf auch noch Feuer in der Tiefgarage seines eigenen Wohnhauses. Auf den Rauch aus dem Keller machte er einen Polizisten aufmerksam und holte mit ihm zusammen gar den Kellerschlüssel oben in der Wohnung.
Seit dem letzten Brand ist er alkoholfrei
Das grösste und laut Gutachten einzige Problem, das der Angeklagt hat, ist seine Alkoholsucht. Mittlerweile ist er in einer entsprechenden Massnahme und, wie er stolz sagt, seit 14 Monaten trocken. Genau seit jenem 6. Dezember 2019.
Er fühlt sich in der Klinik wohl, vor allem auch, weil er nicht mehr aus finanziellen Gründen bei seinem Vater wohnen muss. Für ihn wäre es prekär, wenn die Massnahme vorzeitig abgebrochen würde. «Im März ziehen wir eine Zwischenbilanz und es wird entschieden, ab wann ich mir einen Job ausserhalb suchen kann. Denn im Moment arbeite ich in der Küche der Klinik. Wohnen werde ich aber auch nachher noch dort», erklärt er dem Richter.
Und tatsächlich: Auch die Richter beschliessen einstimmig, dass die begonnene Alkoholentzugsmassnahme das Beste für den Angeklagten ist. Vom ersten und grössten der Brände, bei dem das älteste Haus des Dorfes niederbrannte, müssen sie ihn sogar freisprechen. Und zwar wegen zu weniger Beweise in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).
Ansonsten sind sie aber streng mit ihm. 48 Monate, also zwei Jahre Haft brummen sie ihm auf. Diese werden jedoch, wie erwähnt, zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Nur wenn diese Massnahme nicht erfolgreich ist, muss er die restlichen Tage ins Gefängnis. Zudem muss er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken, also total 1200 Franken bezahlen. Diese Strafe ist so niedrig angesetzt, weil auf sein momentanes Einkommen von nahezu null eingegangen werden muss, wie Gerichtspräsident Koch erklärt. Und er muss die Verfahrenskosten tragen. Die Zivilforderungen wird das Gericht noch klären.
Dann wird Koch laut, als er dem Angeklagten ins Gewissen redet. «Wissen Sie eigentlich, was Sie gemacht haben?», fragt er den Angeklagten. «Nach dem Grossbrand legten Sie erneut Brände. Nach der Brandserie, die im Sommer das ganze Dorf in Angst versetzt hatte, legten Sie noch mehr Brände!.»
Das könne der Angeklagte nicht verniedlichen, indem er als Grund angebe, er sei eben ein bisschen besoffen gewesen und habe nicht gewusst, was er tue. Und was Koch wirklich getroffen hat: «Ich habe keine ehrliche Entschuldigung von Ihnen gehört. Mehrfach habe ich Sie gefragt, ob Sie noch etwas sagen wollen, Sie wollten nicht.» Er hoffe sehr, dass der Angeklagte irgendwann den richtigen Weg finden und sich beim ganzen Dorf entschuldigen könne.
Es werde ein langer Weg sein. «Sie sind und bleiben Alkoholiker. Denken Sie daran, für Sie gibt es keinen Alkohol mehr, sonst werden Sie sofort rückfällig.. Es muss jetzt fertig sein.» Wichtig ist dem Gerichtspräsidenten: «Sie haben oft von einem Hilferuf geredet. Ihr Hilferuf wurde erhört. Nutzen Sie diese Chance.»