Die Corona-Lockerungen im Überblick: Polizeistunde fällt weg, Maskenpflicht bei Demos, weniger Abstand

Die Lockerungen hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Dafür hat der Bundesrat die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen. Im Vordergrund steht die Eigenverantwortung.

1. Bis 1000 Personen an Events – mit Einschränkung

Konkret bedeutet das, dass Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen ab nächstem Montag wieder erlaubt sind. Die Nachverfolgung von Kontakten müsse aber stets möglich sein, betont der Bundesrat. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen.

2. Grössere Veranstaltungen ab September

Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden.

3. Sitzpflicht und Polizeistunde in der Gastronomie entfallen

In Restaurants besteht ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr. Der Bundesrat hat zudem die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.

4. Nur noch 1,5 Meter Abstand

Den Mindestabstand zwischen zwei Personen reduziert der Bundesrat angesichts der tiefen Fallzahlen und zwar von 2 Metern auf 1,5 Meter. Wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, besteht nach Ansicht des Bundesrates jedoch ein erhebliches Ansteckungsrisiko.

5. Masken-Empfehlung im öV

Im öffentlichen Verkehr empfiehlt der Bundesrat das Tragen einer Maske dringend, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Alle Reisenden sollen stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen. Auf eine Pflicht verzichtet er jedoch.

6. Keine Personen-Limite für Demonstrationen

An Demonstrationen gibt es keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen, es gilt aber eine Maskentragpflicht.