
Die Grenzen der Gemeindeautonomie
Bis 2027, wenn der Gemeindevertrag zwischen Brittnau, Strengelbach und Zofingen greifen soll, fliesst noch viel Wasser das kommunale Grenzflüsschen Wigger hinunter. Dennoch: Strengelbach will sich mit seinen Real- und Sekundarschülern Zofingen anschliessen. Das steht so in einem Vertrag mit Zofingen, und wird so aus Strengelbacher Behördenkreisen bestätigt.
Für Brittnau ist das Abkommen, welches den rechtlichen Charakter einer Absichtserklärung hat, eine Art «Back-up». Brittnau rechnet mit mehr als genug Schülerinnen und Schülern – sieht gar die «Gefahr», einige nach Zofingen entsenden zu müssen – damit das Brittnauer Schulhaus nicht aus seinen Nähten platzt.
Prognosen sind schwierig. Wie viele Kinder besuchen in Brittnau 2027 die Oberstufe? Wie viele von ihnen die Bezirksschule und benötigen keine Schulbank in der Sekundar- oder Realschule?
Die grössten Unwägbarkeiten sind jedoch die Grenzen der Gemeindeautonomie. Über den Lehrplan – in diesem Zusammenhang die Freifächer – über personelle Ressourcen oder die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse entscheidet der Kanton. Die Einflussnahme und Verantwortung der Gemeinden beschränken sich auf Personalführung, Schulhäuser und deren Ausstattung, für welche es ebenfalls kantonale Vorgaben gibt.