
Die Juso und die reichen Grosseltern
Das Vermögen «reicher» Menschen mit einem hohen Steuersatz zu belasten und so zu verringern – darüber kann man diskutieren und am 23. September ja auch an der Urne entscheiden. Wo beginnt Reichtum? Die Juso suggerieren im Titel ihrer Volksinitiative bei einer Million Franken. In Tat und Wahrheit beginnt die Juso-Skala bei einem steuerbaren Vermögen von 475 000 Franken. Betroffen sind insbesondere ältere Menschen, die jahrelang gespart und sich ein Eigenheim finanziert haben – es geht hier um die Früchte lebenslanger Arbeit.
Das rasante Bevölkerungswachstum – und in dessen Sog eine entsprechende Nachfrage nach Wohnraum – hat in der Region Baden-Wettingen das Arbeiterhäuschen zum Millionenobjekt werden lassen. Einen Nutzen haben die Betroffenen erst beim Verkauf ihrer Liegenschaft, in welcher sie ihren Ruhestand geniessen wollen. Der neue Juso-Steuertarif trifft – neben reichen Leuten – diese Senioren brutal. Menschen, die für ihr Alter vorgesorgt haben – kaum je Sozialhilfe beanspruchen werden.
Wichtig für die Stimmberechtigten ist eine Antwort auf diese Frage: Strömt mit dem verschärften Vermögenssteuer-Tarif der Juso mehr Geld in die Staatskasse? Eher nein. Um den Steuerwettbewerb kommen auch die Juso nicht herum. Superreiche – Milliardäre mit Millionen von Franken an Einkünften – sind mobil. Was hält sie im Aargau, wenn in den umliegenden Kantonen dreimal weniger Vermögenssteuern zu bezahlen sind? Etliche Aargauer Unternehmer leben schon heute in steuergünstigen Innerschweizer Kantonen.
Bei 10 Millionen Franken, da beginnt für die Juso offensichtlich der Superreichtum. Sie verwenden diese Summe in ihrer Modellrechnung, die vom Staat telquel in die Abstimmungsbroschüre übernommen wurde. Wörtlich steht da, der errechnete Steuerbetrag beziehe sich auf die «Kantonsebene». Das wären 109 Prozent – die Juso rechnen jedoch mit 100 Tarif-Prozenten. Schlimm? Ja, weil es in den Reihen der Sozialdemokraten ausgewiesene Steuerexperten gibt, die den Fehler sofort gesehen und korrigiert hätten.
Zusätzlich wird im Nachgang ins Feld geführt, man habe die Rechnung nicht auf Basis von 10 Millionen Reinvermögen, sondern «nur» auf einem solchen vom 9,9 Millionen erstellt – der Freibetrag von 100 000 Franken werde so abgebildet. Was ist mit Leuten, die verheiratet sind? Auch die gibt es. Da beträgt der Abzug 200 000 Franken …
Stimmt, das grenzt an Haarspalterei. Auf der anderen Seite sind die Bestimmungen der Steuergesetzgebung haarscharf gefasst. Ein Beispiel: Die Liegenschaft ist 15 Jahre alt – die damals im Kaufpreis enthaltene und umweltfreundliche Stewi-Libelle ist kaputt. Die neue lässt sich steuerlich nicht absetzen – ein stromfressender Tumbler, ein Wäschetrockner, sehr wohl.
Zurück zum Generellen: Die Schweiz ist eines von wenigen Ländern, die überhaupt eine Vermögenssteuer kennen. Obwohl jeder Franken Vermögen mindestens einmal versteuert wurde – als Lohn, Rente, Vermögensertrag, Lottogewinn oder via Erbschaftssteuer. Mit dem Einkommen kann man sich danach einen Sportwagen kaufen, teure Ferien leisten – oder fürs Alter vorsorgen und Vermögenssteuern bezahlen.
Ein anderes Schweizer Kuriosum ist die Besteuerung des Eigenmietwerts – eines fiktiven Einkommens, das sich darin begründet, dass jemand in einer Liegenschaft lebt, die er zumindest mit einem Teil seines Vermögens finanziert hat. Klar, die Lohnabzüge für Soziales sind in Deutschland hoch – aber für Rentner? Unsere Krankenkassenprämien grüssen.