Die Last der säumigen Prämienzahler – die öffentliche Hand hat das Nachsehen

Werden Krankenkassenprämien nicht bezahlt, müssen die Kantone 85 Prozent dieser Kosten übernehmen, sofern aus der Betreibung ein Verlustschein resultiert. So ist es im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Im Rahmen des neuen Finanz- und Lastenausgleiches zwischen dem Kanton und den Gemeinden werden die Gemeinden ab nächstem Jahr diese Kosten übernehmen müssen. Der Kanton schätzt die Kosten für das Jahr 2018 auf insgesamt 19,8 Mio. Franken.

Grundsätzlich dürfte es unbezahlte Krankenkassenprämien nicht geben, schreibt Lis Lüthi, Geschäftsführerin des Regionalverbandes Suhrental, in einer Mitteilung. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung sowie allenfalls auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Trotzdem gibt es unbezahlte Prämien. Im Verbandsgebiet des Regional- verbandes Suhrental und von aargausüd impuls müssen die Gemeinden entsprechend den Hochrechnungen des Kantons von rund 40 Franken pro Einwohner und Jahr ausgehen. Der kantonale Durchschnitt liegt mit rund 29 Franken wesentlich tiefer.

Kosten verringern oder vermeiden

Die Gemeinden der Regionalverbände Suhrental und aargausüd impuls wollen diese Kosten nicht einfach hinnehmen, schreibt Lüthi weiter. Sie haben sich deshalb zu einem Erfahrungsaustausch mit über 40 Fachpersonen aus den Gemeindeverwaltungen und Behörden getroffen. Mit Ernüchterung musste festgehalten werden, dass es schwierig wird, diese Kosten zu verringern oder gar zu vermeiden, heisst es im Schreiben weiter. In Diskussionen sei man zum Schluss gekommen, dass das Bewusstsein über die Wichtigkeit der Bezahlung der Krankenkassenprämien und die Folgen eines Eintrages auf die Liste der säumigen Versicherten gestärkt werden soll. Verbesserungspotential sehen die Gemeinden bei der internen Zusammenarbeit. Bei gefährdeten Personen soll möglichst früh interveniert werden.

Dies fängt beim Ausfüllen der Steuererklärung an und geht mit der Antragstellung der Prämienverbilligung weiter. Die Teilnehmer der Tagung haben zu bedenken gegeben, dass der Aufwand für eine individuelle Betreuung der betroffenen Personen sehr aufwendig ist und dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht zu vernachlässigen sei. Die Ursache des Problems sehen die Gemeinden in der sinkenden Zahlungsmoral und der KVG-Regelung. Das Gesetz hat das Inkassorisiko der öffentlichen Hand zugeschoben. Mehr noch, die Krankenversicherer können gar einen Gewinn erwirtschaften, wenn die versicherte Person nach Ausstellen des Verlustscheines doch noch bezahlt. Die öffentliche Hand hat das Nachsehen. (LLS/ran)