Die wichtigsten Änderungen zu Einreise, Quarantäne und Tests im Überblick

 
 
Wird in Altersheimen und Schulen nun mehr getestet?

Das ist das Ziel des Bundesrats. Momentan werde das noch viel zu wenig gemacht, sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Der Bund schafft daher neu einen finanziellen Anreiz: Er übernimmt unter gewissen Umständen die Kosten für das Testen von Personen, die keine Corona-Symptome haben.

Das gilt beispielsweise für Altersheime sowie für «Orte mit erhöhtem Übertragungsrisiko» wie etwa Schulen. Dadurch sollen lokale Ausbrüche frühzeitig erkannt werden. Bisher mussten Institutionen wie Altersheime oder die Kantone diese Tests berappen. Das geht gehörig ins Geld: Der Bund rechnet nun mit Mehrkosten von fast einer Milliarde Franken.

Sind künftig alle Tests gratis?

Nein. Wer keine Symptome hat, sich aber testen lässt, weil er beispielsweise die Grosseltern besuchen oder ins Ausland verreisen will, muss den Test nach wie vor selbst zahlen. Diese sind je nach Art des Tests sowie je nach Apotheke und Spital unterschiedlich teuer – Preise von 75 Franken sind genau so möglich wie 170 Franken.

Kann ich zum Test gezwungen werden?

Ja, das ist möglich. Grundsätzlich bleibt die Teilnahme an Tests zwar freiwillig, wie der Bund festhält. Bei einem Infektionsausbruch können die Kantone aber Tests anordnen.

Sind schweizweit Massentests wie in Graubünden geplant?

Nein, der Bund empfiehlt diese auch nicht. Bundesrat Berset gab zu bedenken, Massentests in einem Kanton brächten nur etwas, wenn sie regelmässig durchgeführt würden – das aber würde zu «explodierenden Kosten» führen.

Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit sprach zwar von «guten Resultaten» des Massentests in Graubünden. Es sei aber nicht sinnvoll, alles über eine Leiste zu schlagen: Die Bedingungen in einem Bündner Tal seien anders als etwa in der Stadt Zürich.

Neu kann die Quarantäne verkürzt werden. Wie funktioniert das genau?

Wie bisher gilt grundsätzlich: Die Quarantäne dauert zehn Tage ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Neu kann man sich aber – auf eigene Kosten – ab dem siebten Tag testen lassen. Ist das Resultat negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Allerdings muss man danach bis zum eigentlichen Ende der Quarantäne jederzeit eine Maske tragen, wenn man das Haus verlässt. Fällt der Test positiv aus, muss die betroffene Person sofort in Isolation. Mit der verkürzten Quarantäne kommt der Bundesrat einer Forderung aus der Wirtschaft nach.

Der Bundesrat verschärft die Bestimmungen bei der Einreise. Braucht es neu einen negativen Test, wie es die Parteipräsidenten in einem Brief gefordert haben?

Das kommt darauf an, woher und wie jemand einreist. Ein negativer PCR-Test wird ab dem 8. Februar in zwei Fällen verlangt: Erstens, wenn die Person aus einem Risikogebiet einreist – dazu zählen aktuell etwa Spanien, Grossbritannien und Brasilien. Zweitens müssen alle, die mit dem Flugzeug einreisen, einen PCR-Test vorweisen. Dieser darf maximal 72 Stunden alt sein.

Gilt die Test-Regel auch, wenn ich aus den Ferien in die Schweiz zurückfliege?

Ja. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt auf diese Frage: «Reisende, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen in jedem Fall ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen, auch wenn sie aus Ländern kommen, die nicht zu den Risikogebieten zählen.» Die Fluggesellschaften müssen vor dem Start kontrollieren, ob alle Passagiere einen negativen Test nachweisen können. Wer das nicht kann, darf nicht mitfliegen.

Welche weiteren Vorschriften gibt es bei der Einreise?

Bisher werden nur die Kontaktdaten von Personen erfasst, die aus Risikoländern einreisen. Neu gilt diese Regel grundsätzlich für alle, die per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Sie müssen ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen.

Der Bund erhofft sich davon, dass Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können. Weiterhin gilt zudem: Wer aus einem Risikoland einreist, muss in Quarantäne. Daran ändert auch der geforderte negative Test bei der Einreise nichts. Dieser sei nur eine Momentaufnahme, begründete Berset die Regel.

Sind die Grenzgänger von den neuen Vorschriften betroffen?

Nein. Sie müssen kein Einreiseformular vorweisen, und sie sollen auch nicht getestet werden, wie dies die Parteipräsidenten kürzlich in einem Brief verlangt hatten. Berset erteilte dieser Forderung eine deutliche Absage: Die Grenzgänger zu testen «scheint uns weder notwendig noch praktikabel», stellte er klar.