Dreikönig – Start ins Politjahr 2020

Heute ist Dreikönig – in katholischen Landstrichen ein Feiertag. Den nutzt in Baden-Württemberg die FDP dafür, ihre Anhängerinnen und Anhänger für das neue Politjahr einzuschwören. Genauso die CSU in Bayern mit einer legendären, einst im Wildbad Kreuth abgehaltenen Tagung.

Was steht in der Schweiz, insbesondere im Aargau, 2020 auf der politischen Agenda? Wahlen, Volksinitiativen und Referenden. Am 18. Oktober wird der Grosse Rat neu bestellt. Gelingt es der SVP, ihre Wählerinnen und Wähler besser zu mobilisieren, als bei den Nationalratswahlen? Können die Grünen an den letztjährigen Wahlerfolg anknüpfen?

Am selben Tag finden die Wahlen in den Regierungsrat statt. Die grosse Frage hier lautet: Tritt Urs Hofmann von der SP noch einmal an? Er wird 2021 65 Jahre alt. Tut er dies nicht, dürfte er seiner Parteikollegin und Nationalrätin Yvonne Feri im dritten Anlauf den Weg in den Regierungsrat ebnen. Eine Regierung ohne SP-Vertretung ist auch im bürgerlichen Aargau undenkbar – subsumieren doch die Sozialdemokraten mit ihrer Regierungsbeteiligung auch die Ansprüche anderer Wählerinnen- und Wählergruppen aus dem linken politischen Lager.

Der erste Urnengang auf der politischen Agenda 2020 findet bereits am 9. Februar statt. Eines der drei Themen ist ein Referendum, das ein Gesetz «gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung» ablehnt. Mit ihm sollen Schwule, Lesben und Transgender künftig dieselbe Protektion vor Diskriminierung geniessen wie Ethnien und Religionen. Ihnen gibt der Antirassismus-Artikel einen besonderen Schutzstatus.

Derzeit werden 65 Prozent der Stimmberechtigten für den Schutzartikel stimmen – ein komfortabler Vorsprung gegenüber dem Nein-Lager. «Politisch korrekte» Bürgerinnen und Bürger – können die das Referendum befürworten?

Andere Menschen beleidigen – aus welchem Grund auch immer –, da muss der Staat einschreiten. Das ist (sieht man von Extremisten ab, die sich aus unserer Gemeinschaft verabschiedet haben) unbestritten und der Staat tut dies.

Eine «Schlampe» im Nachbarschaftsstreit kostet laut einem aktuellen Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 600 Franken, 200 Franken Busse plus 700 Franken Gebühren. Benötigen Lesben und Homosexuelle mehr strafrechtlichen Schutz.

Es ist noch nicht lange her, da mussten sich Homosexuelle dagegen wehren, vom Staat als Exoten behandelt und Sonderregeln unterstellt zu werden Stichwort: Homo-Register der Sittenpolizei. Und nun wieder ein Sonderstatus?

Homosexuelle sind heute zivil- und strafrechtlich gleich gut geschützt wie Heterosexuelle. Sie können ihre Partnerschaft öffentlich anerkennen lassen – und dürften dank der «Ehe für alle» bald auch heiraten können. Werden diese Menschen Teil des Antirassismus-Artikels, wird dieser konturlos. Betagte, Behinderte, Lehrpersonen, Politiker und Politikerinnen – Frauen generell geniessen keinen besonderen strafrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung und Beleidigung. Eine offene Gesellschaft muss abweichende Ansichten und fragwürdige Äusserungen aushalten können. Nichts hindert Sie und mich daran, einem homophoben Zeitgenossen mit Zivilcourage entgegenzutreten.

Apropos Gesetze. Sie erlassen ist das eine, sie umsetzen das andere. Seit dem 1. Januar wird im Aargau Littering mit 300 Franken Busse bestraft. Die Sauerei, welche Feuerwerkskörper an Silvester hinterlassen haben, fällt unter altes Recht – ruft dennoch Fragen auf. Ausgebrannte Feuerwerksbatterien kann der Verursacher einsammeln. Aber die Stecken und Körper der Raketen, die Felder und Wiesen «zieren»? Wie soll der Verursacher diese in der Nacht finden –- wie den Täter am nächsten Tag ausfindig machen? Müsste man da nicht auch den Verkäufer in die Verantwortung nehmen? Beihilfe zum Littering?