
Einbürgerung: «Als Pfarrer habe ich keinen Bonus erhalten»
SERIE
In unserer Sommerserie befassen wir uns mit Einbürgerungen. Wir stellen kürzlich eingebürgerte Menschen aus der Region vor, erklären, wie man eingebürgert wird und liefern aktuelle Zahlen aus dem Kanton Luzern.
Sonst redet er ständig vor so vielen Leuten. Aber am Abend des 27. November 2018 «war ich wahnsinnig aufgeregt», sagt Jarosław Płatuński mit seinem kratzigen polnischen Akzent. Kein Wunder, schliesslich sprach der 49-jährige katholische Pfarrer von Reiden, Wikon und Langnau/Richenthal nicht vor Kirchgängern, sondern vor der Gemeindeversammlung. Und schliesslich ging es dabei nicht um Bibel-Geschichten, sondern um seine eigene. Jarosław Płatuński stellte sich den 150 Anwesenden vor, die ihm wenige Minuten später mit grosser Mehrheit die Empfehlung fürs Gemeindebürgerrecht erteilten. Mittlerweile hat Płatuński den Schweizer Pass und ist polnisch-schweizerischer Doppelbürger. Von seinem Antrag bis zum Erhalt des Passes dauerte es ungefähr ein Jahr.
Płatuński liess sich einbürgern, weil er sich kulturell und mental mittlerweile sehr verbunden fühlt mit der Schweiz. Und er dachte sich: «Ich will nicht nur Pflichten, sondern auch meine Rechte haben.» Płatuński lebt seit 13 Jahren in der Schweiz und seit neun Jahren in Wikon. Wer seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) verfügt, kann sich gemäss Schweizer Bürgerrecht ordentlich einbürgern lassen. Płatuński freute sich über die Einbürgerung, einige der Pfarreiangehörigen gratulierten ihm. Im Frühling hat er nun das erste Mal an einer Volksabstimmung teilgenommen. Ansonsten habe sich nicht viel geändert durch die Einbürgerung.
Mittels App auf «Einbürgerungstest» vorbereitet
Neben der Prüfung, ob die Person, die sich einbürgern lassen will, eine Gefahr der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellt, muss sie auch integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein. Płatuński hat sich mittels App auf den «Einbürgerungstest» vorbereitet. Dort wird beispielsweise gefragt: Was ist das Milizsystem? Oder: Wie gross ist die Fläche von Wikon, wie viel davon Wald? Nun fragt Płatuński sein Gegenüber: Wissen Sie, wann das Bundeshaus gebaut wurde? Ob der verneinenden Antwort lacht Płatuński und fügt an: 1858. Er holte sich beim Test 98 von 100 Punkten.
Aufgewachsen im Norden Polens
Die Frage, ob er als Pfarrer privilegiert wurde bei der Einbürgerung, verneint er vehement. «Also man kennt mich, ich bin mit vielen per Du. Aber ich bringe mich nicht erst seit gestern im Gemeindeleben ein.» Deshalb sei die Abstimmung so ausgegangen, wie sie ausgegangen sei. «Ich habe keinen Bonus als Pfarrer erhalten.» Egal ob man Pfarrer, Sänger oder Strassenarbeiter sei: Wenn man eingebürgert werden wolle, müsse man Kultur und Mentalität des Landes respektieren. «Ich finde es gut, dass man in der Schweiz das ganze Prozedere machen muss und nicht mit der Geburt eingebürgert ist.»
In wenigen Tagen reist Płatuński nach Polen, um mit den Eltern seinen 50. Geburtstag zu feiern. Im Norden Polens, in den Masuren, ist er auf dem elterlichen Bauernhof aufgewachsen. Mit 20 Jahren entschloss er sich «ein Ordensmann» zu werden. Nach einem Noviziat in Warschau ging er auf Anfrage in die Slowakei, weil es dort an Kapuziner-Nachwuchs mangelte. Es folgten Studien der Philosophie und Psychologie in der Slowakei und der Theologie in Wien. Er verbrachte immer wieder Sommermonate im italienischen Kapuzinerkloster in Lorreto. Dabei hatte er ständig einen Traum im Hinterkopf: einmal eine Pfarrei zu leiten. Er nahm Kontakt mit dem Schweizer Bistum Basel auf – mit Erfolg. Auf Wunsch des Bischofs war er zuerst rund ein Jahr lang in Hochdorf, dann über zwei Jahre in Ebikon, Buchrain und Perlen und seit neun Jahren nun in Wikon und Reiden.
Płatuński gefällt die ländliche Umgebung in Wikon. Sie erinnert ihn an seine frühere Heimat in Polen. Gleichzeitig sieht er sich aufgrund seiner verschiedenen Lebensmittelpunkte in der Vergangenheit auch als Kosmopolit. «Ich bin dort zu Hause, wo ich das Gefühl habe, ich kann das machen, was für mich und die Pfarrei wichtig ist», sagt Płatuński.
Einbürgerungspraxis
In der Gemeinde Wikon können sich ausländische Staatsangehörige einbürgern lassen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit drei Jahren in Wikon wohnen. Nach Eingang des Gesuches wird dieses durch die Gemeinde geprüft. Falls das Gesuch gutgeheissen wird, befindet in Wikon anschliessend noch die Gemeindeversammlung über die Einbürgerung. Sie hat das letzte Wort. (rzu)