Elektro-Installationen im Eigenheim können genauso gefährlich wie ein defektes Auto sein

Dass ein Auto in regelmässigen Abständen der Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt und auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss, ist allen bewusst. Nur wenige Liegenschaftseigentümer wissen hingegen, dass dies im Bereich der Elektroinstallation auch für ihr Haus gilt.

Bis 2002 waren die Betreiberinnen der jeweiligen Stromnetze für die Kontrollen zuständig. Seither gilt im Bereich der «Niederspannung» (Elektro-Installationen bis 1000 Volt), unter welche die meisten Anlagen in Industrie, Gewerbe und Privathaushalten fallen, Eigenverantwortung unter der Oberaufsicht der Stromnetzbetreiberin. Eine von ihnen ist die tba Energie AG. Sie hat in den letzten Wochen eine grössere Zahl an Aufforderungen zur Kontrolle verschickt, was im Städtchen nicht nur auf Begeisterung gestossen ist.

Die relativ grosse Zahl steht im Zusammenhang mit der seit 18 Jahren gültigen Verordnung, die im Regelfall ein Kontrollintervall von 20 Jahren vorsieht, wie Roger Wyss, Geschäftsführer-Stellvertreter der tba begründet. Kontrollieren lassen müssen die Eigentümer ihre Anlage durch eine Person mit entsprechender Bewilligung – eine Liste wird geliefert. Werden Mängel gefunden, ist eine konzessionierte Installationsfirma mit deren Behebung zu beauftragen.

Kleinere, aber dennoch gefährliche Mängel finden sichoft. Thomas Keller ist Geschäftsleiter der Elektrotechnischen Unternehmung Erhard Keller AG in Zofingen und Präsident des Verbands Aargauischer Elektro-Installationsfirmen (VAEI). Ein Klassiker für ihn ist ein fehlender Schutzleiter – das gelb-grüne Kabel. «Bei älteren Installationen verlief dieses oft via Deckenlampe zur Steckdose. Wurden die Kabel bei einem Wechsel der Lampe nicht angeschlossen, ist die Steckdose ohne Schutz.» Was ist mit einem veralteten Sicherungstableau? Eine ältere Anlage muss – wie ein Oldtimer-Auto – die technischen Vorgaben erfüllen, die damals galten. Allerdings beträgt das Kontrollintervall in diesen Fällen fünf Jahre. Fünf Jahre gelten auch bei Handänderungen – die letzte Kontrolle darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Was kosten Kontrolle und Fehlerbehebung? Wyss von der tba Energie AG spricht von 1000 Franken im Schnitt. Dies deckt sich in etwa mit den Rechnungen, die ein ehemaliger Aarburger Politiker erhalten hat: 420 Franken für die Kontrolle und 880 für die Mängelbehebung. (bkr)