
Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltungen Strengelbach und Brittnau
Strengelbach
Die Gemeindeverwaltung Strengelbach bleibt momentan für die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen im Gemeindehaus zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Um die Sicherheitsregeln einhalten zu können und so die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wird der physische Kundenkontakt auf der Gemeindeverwaltung auf das absolut notwendige Minimum eingeschränkt. Einzelne Bereiche wie Steuern oder Bauverwaltung werden nicht mehr vor Ort bedient. Wir verlagern unsere Tätigkeiten auf die Kanäle Telefon, Mail und Post. Die Sammelstelle am Grubenweg bleibt zu deren Öffnungszeiten momentan – unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsregeln – ebenfalls offen.
Je nach Entwicklung und Massnahmen des Bundes und/oder des Kantons kann es in allen Bereichen zu sofortigen Änderungen kommen. Besuchen Sie laufend unsere Webseite, wo Sie alle aktuellen Informationen und Massnahmen finden. Die Gemeinde Strengelbach will mit dem strikten Einhalten der Vorgaben von Bund und Kanton sicherstellen, dass die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und der Bevölkerung bestmöglich gewährleistet bleibt.
Brittnau
Ab Montag, 23. März sind die Abteilungen im Gemeindehaus wie folgt für den physischen Kundenkontakt für dringende Angelegenheiten offen:
– täglich von 09.00 – 11.45 Uhr – andere Zeiten sind telefonisch mit den Mitarbeitenden der entsprechenden Abteilung zu vereinbaren
– Telefonisch sind die Abteilungen zu den normalen Bürozeiten erreichbar
Um die Sicherheitsregeln einhalten zu können und so die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, ist der physische Kundenkontakt auf der Gemeindeverwaltung auf das absolut notwendige Minimum einzuschränken. Wir verlagern unsere Tätigkeiten auf die Kanäle Telefon, Mail und Post. Je nach Entwicklung und Massnahmen des Bundes und/oder des Kantons kann es zu sofortigen Änderungen kommen. Kontaktieren Sie laufend unsere Webseite, auf welcher Sie alle aktuellen Informationen und Massnahmen finden.
Die Gemeinde Brittnau will mit dem strikten Einhalten der Vorgaben von Bund und Kanton sicherstellen, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Bevölkerung bestmöglich gewährleistet bleibt.