Erweiterte Aussenbereiche: Helfen Heizpilze den Beizen durch den Coronawinter?

In den letzten Wochen und Monaten haben viele Wirte im Aargau ihre Lokale um Aussenbereiche erweitert. Damit die nötigen Abstände eingehalten werden können, wurden Trottoirs und Vorplätze mit Tischen und Stühlen ausgerüstet. In mehreren Städten waren die Behörden grosszügig, wenn es um diese zusätzliche Nutzung des öffentlichen Raums ging.

In der warmen Jahreszeit funktionierte dies relativ gut, die temporären Strassenbeizen waren gut besetzt. Doch nun kommt der Herbst, die Temperaturen sinken, in den Outdoorcafés und Strassenbeizen wird es ungemütlich kühl.

Eine mögliche Lösung wären temporäre Zelte und Baracken, die Beizer aufstellen könnten – und Heizpilze, um dort für angenehme Temperaturen zu sorgen. In Zürich fordern Politiker von FDP und SVP in einem gemeinsamen Vorstoss solche Sofortmassnahmen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Auch im Aargau machen sich Gastronomen schon Gedanken, wie sie in der kalten Jahreszeit ihre Lokale coronagerecht betreiben können. Bruno Lustenberger, Inhaber der «Krone» in Aarburg und Präsident des Branchenverbandes Gastro Aargau, sagt auf Anfrage: «Bei uns im Aargau sind Heizpilze nicht grundsätzlich verboten, solange wir vom Kanton nichts anderes hören, gehen wir davon aus, dass sie erlaubt sind, und setzen sie nach Bedarf ein.»

Heizpilze sind erlaubt, aber nur für kurze Einsätze

Tatsächlich heisst es im kantonalen Energiegesetz: «Mobile Heizungen im Freien wie Heizpilze oder Heizstrahler sind nur für kurze befristete Einsätze zulässig.» Doch wie ist diese Regelung zu interpretieren, ist ein Einsatz von Heizpilzen im Aussenbereich von Restaurants im Herbst und Winter zulässig?

In der Botschaft des Regierungsrats zum Energiegesetz, die 2011 im Grossen Rat diskutiert wurde, heisst es dazu: «Das Gesetz will, dass der Einsatz der mobilen Heizungen kurz ist.» So sind Warmluftgebläse in Veranstaltungszelten und Heizstrahler für Marktstände zulässig, da solche Einsätze nur kurz dauern. Heizpilze für Raucher vor einem Restaurant sind ebenso zulässig, «wenn sie nur während der kühlen Jahreszeit und für eine kurz befristete Zeit betrieben werden, das heisst während der Zeit mit grosser Nachfrage». Heizpilze vor einem Restaurant sind jedoch nicht gestattet, «wenn sie von morgens 8 Uhr bis nachts 24 Uhr eingeschaltet bleiben, und dies täglich».

Gastropräsident Lustenberger sagt, im Aargau sei die Lage der Restaurants weniger prekär als in der Stadt Zürich. Dort seien die Mieten viel höher, die Lokale auf eine starke Auslastung angewiesen, deshalb müssten Betreiber draussen wirten können. «Das trifft bei Restaurants in den Innenstädten von Aarau und Baden auch zu, ich habe dort in früheren Jahren schon Heizpilze gesehen», sagt Lustenberger. Bei vielen anderen Lokalen seien die Innenräume aber gross genug, um mit den Abständen von 1,5 Metern und den geltenden Regeln zu wirten. Zudem sei aus seiner Sicht fraglich, ob Gäste bei schlechtem Wetter und tiefen Temperaturen draussen essen möchten – mit oder ohne Heizpilze.