Familienvater erleidet Herzinfarkt nach Notfallbesuch – Kantonsspital Baden verliert Rechtsstreit gegen Angehörige

Mit Beschwerden und Druck hinter der Brust suchte der damals 49-jährige Georg (Name geändert) im Februar 2014 die Notfallaufnahme des Kantonsspitals Baden (KSB) auf – und wurde nach einer kurzen Untersuchung wieder entlassen.

Das hatte tragische Folgen. Denn Georg brach, nach einem kurzen Fussmarsch, wenig später bei einer nahen Bushaltestelle zusammen – es war ein Herzinfarkt. Rettungssanitäter, die zufällig vorbeikamen, nahmen sich ihm an. Doch der Vater von zwei Kindern, beide noch nicht im Schulalter, erlitt bleibende Hirnschäden und fiel ins Koma. Aus diesem erwachte er nicht mehr. Er verstarb nach zwei Jahren Pflege.

Die Hinterbliebenen mussten nicht nur mit dem Verlust ihres Ehemanns und Vaters zurechtkommen. Es kam auch zum Rechtsstreit, nachdem das KSB einen Vergleich, den die Hinterbliebenen angestrebt hatten, ausschlug. Sie verklagten das KSB wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht auf Schadenersatz.

Das Bezirksgericht Baden sprach ihnen im Oktober 2019 einen solchen in Höhe von 100’000 Franken zu. Der Betrag deckte zwar nur einen kleinen Teil der Kosten. Doch damit war die Grundlage geschaffen, dass die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.

Ärztin hat Sorgfaltspflicht verletzt

Nun wehrte sich das KSB per Beschwerde gegen das Urteil. Doch das Aargauer Obergericht als nächsthöhere Instanz stützt es. Das Obergericht schreibt im Urteil, das dieser Zeitung vorliegt: «Dass die Ärztin ihn aus dem Spital entliess, ist eine Sorgfaltspflichtverletzung.»

Der Arztbericht der behandelnden Ärztin sei «eindeutig ungenügend». Das Gericht stützt sich auf die Expertise eines unabhängigen Gutachters. Es gebe keinen Anlass, von dessen Einschätzung abzuweichen. Der Herzinfarkt hätte rechtzeitig behandelt, der Sauerstoffmangel im Hirn und die daraus folgende Hirnschädigung vermieden werden können. Zudem hätte die Ärztin auf frühere Dokumente des Verstorbenen zurückgreifen müssen.

Auch das Obergericht bewertet die Aussagen des Triagisten und der behandelnden Hausärztin im Notfall als nicht glaubhaft. Diese hatte angegeben, Georg habe nur Magenbeschwerden geschildert. Das sei nicht glaubwürdig, so das Gericht. Seiner Frau hatte Georg noch aus dem Spital eine Nachricht geschrieben, laut der man im KSB davon ausging, dass es «nichts mit dem Herz» sei. Ein EKG wertete die Ärztin mit dem Vermerk «Kein Infarkt» aus.

Tragisch: Georg hatte, bevor er das KSB aufsuchte, um 20.36 Uhr bei der Notfallpraxis des KSB angerufen und ausgeführt, «komische Schmerzen zwischen Bauch und Brust bis zur Speiseröhre» zu haben, wie aus dem Obergerichtsurteil hervorgeht. Dabei erwähnte er Strahlungen in den linken Arm bis zur Hand und einen brennenden Druck, als würde ihm quasi die Brust platzen. Wenn dieser Druck komme, dann habe er auch Atembeschwerden. Wegen eines grossen Speichelaustritts habe er das Gefühl, erbrechen zu müssen. Auch berichtete er von einem Schweissanfall und einem konstanten Schmerz, der von Zeit zu Zeit intensiver werde.

Sein Bruder starb auch an einem Herzinfarkt

Georg hatte sich schon 2008 und 2010 wegen Herzangelegenheiten im Notfall des Kantonsspitals Baden untersuchen lassen. Sein Bruder war einige Jahre zuvor an einem Herzinfarkt verstorben – in Georgs Armen.

Das KSB muss sich auch «Organisationsfehler» anlasten lassen. So habe die Ärztin nicht gewusst, wie sie auf frühere Berichte zum Notfallpatienten hätte zugreifen können. Die Angehörigen schreiben dieser Zeitung in einer ersten Stellungnahme: «Nach sieben Jahren Kampf und Ohnmacht fällt uns mit diesem Urteil ein grosser Stein vom Herzen.» Und weiter: «Nichts und niemand kann einen verstorbenen Menschen wieder lebendig machen. Aber wir sind erleichtert, dass die Verletzung der Sorgfaltspflicht des Kantonsspitals Baden nun auch vom Obergericht bestätigt wurde.»

Das Kantonsspital akzeptiert das Urteil

Das KSB hat beschlossen, «dieses Urteil zu akzeptieren», wie es in seiner Mitteilung schreibt. Es zieht das Urteil also nicht weiter ans Bundesgericht. Den Hinterbliebenen drücke es «erneut sein grosses Bedauern über den tragischen Vorfall» aus. Das Kantonsspital räumt ein, dass damals nicht alle Handlungen in der Notfallpraxis «den im Spital gängigen Standards entsprachen».

In den letzten Jahren seien die Abläufe und Prozesse in der Notfallpraxis dem KSB-Standard angepasst worden. Die Infrastruktur sei mit dem Bau einer neuen Notfallpraxis optimiert worden. Laut KSB suchen über 60’000 Personen pro Jahr deren Notfallstation auf. Es betreibe eines der grössten Notfallzentren der Schweiz. «Wo Menschen arbeiten, passieren jedoch auch Fehler, an deren Vermeidung wir fortwährend und unermüdlich arbeiten», schreibt das Spital.