Fehlerhafte Excel-Tabellen und Stimmrecht für Auslandschweizer

Rechnen ist mühsam und kann fehlerbehaftet sein. Bereits 2700 vor Christus setzte man deshalb den Abakus ein – ein Rechenbrett, das laufend weiterentwickelt wurde. Heute sind Taschenrechner und PC angesagt. Auf letzterem kennt eine jede und ein jeder das Microsoft-Programm Excel. Grandios, was da möglich ist. Aber wehe, wenn man der Tabelle falsche Werte oder Operanden hinterlegt. 

Deutlich wurde dies auch am Abstimmungssonntag vom 27. September, der da und dort auch ein Wahltag war. So im Norden des Kantons, wo die neu flächenmässig grösste Gemeinde des Kantons – Zurzach – den ersten Wahlgang für ihren künftigen Gemeinderat durchführte. Sieben Leute wird dieser für die erste Legislatur zählen. Gewählt wurde in zwei Wahlkreisen: drei Leute für die «Leitgemeinde» Bad Zurzach, vier Mandate für die übrigen sieben Gemeinden. Für letztere Sitze bewarben sich 11 Kandidatinnen und Kandidaten – ein zweiter Wahlgang lag auf der Hand. Am Sonntagabend war denn auch nur einer gewählt. Am Montag ein Wahlbüro, das am liebsten im Boden versunken wäre: Die für das absolute Mehr hinterlegte Formel war falsch – drei Leute sind gewählt. Die Formel ist mit Blick auf die anstehenden Regierungsratswahlen interessant und einigen Wählerinnen und Wählern gar nicht bekannt. Nicht die Anzahl Wahlzettel ist entscheidend, sondern die Zahl ausgefüllter, gültiger Linien auf dem Zettel. Will man im ersten Wahlgang nur vier Regierungsratskandidaten die Stimme geben, kann man das absolute Mehr hochhalten, indem man zusätzlich den Gemeindeammann oder eine andere Bürgerin auf den Zettel schreibt. 

Falsch hinterlegte Werte – die können fatale, nicht mehr korrigierbare Fehler bewirken. Mitte des letzten Jahrzehnts hatte in der Region Zofingen ein Statiker fehlerhafte Tabellen im Einsatz. Beim Neubau eines Werkgebäudes für die Stiftung azb in Strengelbach musste ein Obergeschoss mit nicht eingeplanten Pfeilern abgestützt werden. Beim Medienhaus der ZT Medien AG sagte das Bauchgefühl einem Unternehmer, dass da zu wenig Armierungseisen eingeplant sind. Er korrigiert dies – aber die Verbindungen der Böden mit den Pfeilern blieben zu schwach. Mit Ingenieurwissen einer Fachhochschule und grossem Aufwand konnte das Problem behoben werden. 

Zurück zum Abstimmungssonntag. 8670 Stimmen machten den Unterschied: Mit 50,1 Prozent kam die Kampfjet-Vorlage um Haaresbreite durch. Zufall oder Glück? Eine Auswertung des Abstimmungsverhaltens der Auslandschweizer spricht eine klare Sprache. Sie waren mehrheitlich gegen den Jet. Aber: Wegen der Corona-Pandemie erhielten viele Auslandschweizer ihr Abstimmungscouvert nicht. Deshalb konnten sie die Abstimmung zu den Kampffliegern nicht kippen. Auslandschweizer entscheiden, wie der Luftraum ihres Herkunftslands geschützt werden soll? Sollen Leute, die im Ausland ihr Glück gefunden haben, per Stimmzettel über die Ausgestaltung unseres Lebensraums mitentscheiden? Im Fokus stehen da nicht jene, die im Dienst einer Schweizer Firma einige Monate oder Jahre im Ausland tätig sind. Es geht um Schweizerinnen und Schweizer, die noch nie in der Schweiz gelebt haben, keine unserer Amtssprachen wirklich beherrschen. Selbst deren Kinder können über die Schweiz mitbestimmen. Im Land lebende Ausländer – unabhängig davon, ob man ihnen das Stimmrecht erteilen will – sind oft besser informiert. Was tun? Das, was SVP-Nationalrat Andreas Glarner für das Bundesparlament fordert: Nur noch Leute mitentscheiden lassen, die allfällige Doppelbürgerschaften ablegen?