Freier Markt: Das Kaminfeger-Monopol ist Geschichte

Der Kantonsrat hat sich gestern mit 92 zu 15 Stimmen dafür ausgesprochen, dass Hausbesitzer neu ihren Kaminfeger selbst wählen können. Bislang durften im Kanton Luzern nur gewählte Kaminfegermeister und ihre Angestellten Schornsteine reinigen. Der Kanton war in 18 Kaminfegerkreise gegliedert, jedem Gebäude war ein gewählter Kaminfegermeister zugeteilt. Auf den 1. Juli 2019 soll dieses Monopol fallen. Gegen die Aufhebung waren SP und Grüne. Jörg Meyer (SP) sagte, es gebe keine objektive, sondern nur ordnungspolitische Gründe für eine Abkehr vom Monopol. Das heutige System sei eingespielt, die Kunden seien mit den Kreiskaminfegern zufrieden. Regierungsrat Paul Winiker (SVP) sagte, die Welt habe sich verändert. Die Zahl der befeuerten Heizungen gehe zurück. Es seien somit nicht ideologische Gründe, die für eine Abschaffung des Monopols sprächen. Diese werde auch von den Kaminfegern unterstützt.

Mehr Eigenverantwortung
Weil die Kaminfegermeister neu keine festgelegte Gebietszuteilung mehr haben und nicht mehr für bestimme Kamine zuständig sind, werden sie von der Reinigungspflicht befreit. Diese soll an die Grundeigentümer übergehen. Hans Stutz (Grüne) befürchtete deswegen einen tieferen Brandschutz. Nicht alle Hauseigentümer würden der neu von ihnen geforderten Reinigungspflicht nachkommen. Eine vollständige Liberalisierung ist aber nicht vorgesehen: Aus Rücksicht auf den Brandschutz sollen weiterhin nur Kaminfeger mit Meisterdiplom zugelassen sein.

Die Gemeinden erhalten mit der Neuerung die Möglichkeit, mehr Geld aus der Feuerwehrersatzabgabe einzunehmen, um ihre Ausgaben für die Feuerwehr decken zu können. Der maximale Ansatz wird von 4,5 Promille des steuerbaren Einkommens auf 6,0 Promille angehoben. Der Mindestbetrag wird von 30 auf 50 Franken erhöht, der Höchstbetrag von 400 auf 500 Franken.