Gemeinden in der Region häufen immer mehr Schulden an

In den letzten Wochen veröffentlichten viele Gemeinden aus der Region ihre Budgets. Durchs Band hindurch wird im Bezirk ein Verlust prognostiziert. Die Schuldfrage ist schnell geklärt: Corona lässt die Steuereinkünfte wohl stark sinken. Gleichzeitig wird der stattliche Betrag, der aus der Aufwertungsreserve bezogen werden kann, von Jahr zu Jahr kleiner. Investiert wird trotzdem – der Schuldenberg der Gemeinden wächst weiter. In der Privatwirtschaft ist klar: Wer mehr ausgibt, als er einnimmt, geht Konkurs. Aber kann das auch einer Gemeinde passieren? Ganz klar Nein, sagt das Gesetz. Eine Zahlungsunfähigkeit kann aber drohen, wie der Fall des Walliser Ferienorts Leukerbad zeigt. Ende der 90er-Jahre hatte die Gemeinde Schulden von 346 Mio. Franken angehäuft, wurde unter Beiratschaft gestellt und musste zwischen 2003 und 2018 einen strengen Sanierungsvertrag befolgen. 

Trotz Schulden droht keine Zahlungsunfähigkeit 

Von 346 Millionen Franken Schulden sind die grösseren Gemeinden in der Region weit entfernt. Dennoch dürfte die eine oder andere Investition bei den in Kürze anstehenden Gemeindeversammlungen wohl zu diskutieren geben. Muss denn gerade jetzt investiert werden, wenn eh kein Geld da ist? Droht vielleicht ein zweites Leukerbad? Jürg Feigenwinter, Leiter Finanzaufsicht Gemeinden beim Kanton Aargau, kennt zumindest auf die zweite Frage eine Antwort. «Nein, die Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde droht im ganzen Kanton nicht.» Er gibt zu bedenken, dass der Fall Leukerbad ein einmaliges Extremereignis sei. «Im Kanton Aargau ist das eigentlich fast nicht möglich.» Zu viele Kontrollmechanismen seien aktiv, die aktuelle Finanzlage der Gemeinden ist insgesamt gut. 

«Schulden sind auch nicht einfach gleich Schulden», sagt Feigenwinter. Wenn eine Gemeinde gerade grosse Investitionen in Infrastrukturen getätigt hat, sei die Sachlage anders zu beurteilen, als wenn seit längerem kaum grössere Investitionen vorgenommen wurden. Zudem sei bei der Beurteilung der Verschuldung auch die unterschiedliche finanzielle Leistungsstärke zu berücksichtigen. 

Gemeinderat kann Budget einmal nachbessern 

Sollte es an den Gemeindeversammlungen zu Diskussionen kommen – «es können direkt an der Versammlung Änderungsanträge angebracht werden» – und das Budget letztlich abgelehnt werden, erhält die Gemeinde eine zweite Chance. Sollte das nachgebesserte Budget aber ebenfalls abgelehnt werden, geht der Fall zum Regierungsrat über. «Der bestimmt dann das Budget, inklusive Steuersatz», so Feigenwinter.