Glyphosat-Einsatz: Wird nur im Ausnahmefall bewilligt

Eine braune Wiese – im November letzten Jahres hat dies Wikoner Einwohner aufgeschreckt. Daraufhin erstatteten sie beim Gemeinderat Meldung – nicht aber direkt beim betreffenden Landwirt. Dieser setzte sich daraufhin im öffentlichen Mitteilungsorgan «Wigger Blättli» zur Wehr und erklärte, dass er über die nö- tige Bewilligung verfüge. Weil er aber den Mindestabstand von 50 Zentimeter zur Strasse nicht einhielt, gab es nun im «Wigger Blättli» eine weitere Meldung. Heinrich Hebeisen vom Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung und bei der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald zuständig für Pflanzenschutz, bestätigt die Erteilung der Bewilligung für den Einsatz in Wikon. Und auch, dass es in diesem Fall gerechtfertigt war: Mit dem Kriechenden Hahnenfuss, dem Gemeinen Rispengras, den Baumtropfen und dem toxischen Scharbockskraut waren gleich vier Unkräuter vorhanden. «Das sind teilweise Wurzelkräuter, die schwierig zurückzudrängen sind», erklärt Hebeisen. Mit dem Gemeinen Rispengras kann sich im Boden sogar ein Filz bilden, der das Versickern von Wasser behindert. In Wikon hatte sich ein Sackgassenbestand gebildet; das Unkraut wurde zu dominant.

Pflügen vermeiden
Der Unkrautvertilger Glyphosat wird im Falle der Wurzelkräuter aufgenommen und dringt bis in die Wurzeln vor, die dann absterben. Pflanzenbaulich sei das gewählte Verfahren im vorliegenden Fall praktisch und erfolgversprechend. Die Problemunkräuter würden nachhaltig bekämpft, der Filz beseitigt und die Ansaat einer Bergwiesenmischung könne im Frühjahr ohne zu Pflügen durchgeführt werden. Das Pflügen eines Feldes töte mehr Regenwürmer. Nach einem Glyphosateinsatz finde man drei Mal mehr Regenwürmer im Boden, als wenn das Feld geackert worden ist.

Im Luzernischen wurden 2017 lediglich 19 Bewilligungen für den Einsatz von Glyphosat erteilt – es bestehen noch rund 4500 landwirtschaftliche Betriebe im Kanton. Massgebend für die Erteilung einer Bewilligung sind die sogenannten KIP-Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis. Demnach muss wie im Falle von Wikon für eine Wiesenerneuerung ein Sackgassenbestand vorhanden sein, der bekämpft wird. Das Mittel muss vor dem 1. November oder nach dem 15. Februar ausgespritzt werden. Angezeigt ist eine Besichtigung vor Ort durch einen Futterbauberater, der dort das Vorhandensein der problematischen Pflanzen und den Mangel an erwünschten Gräsern feststellt. In Wikon bleibe nun halt bis im Frühling eine braune Fläche zurück und das sei nicht so schön anzuschauen, so Heinrich Hebeisen. Das Einzige, was hier nicht ordnungsgemäss gelaufen war, ist, dass der Mindestabstand zur Strasse nicht eingehalten wurde.

Verbot gefordert
Zum Spritzmittel Glyphosat gibt es von Experten unterschiedliche Aussagen darüber, ob es krebserregend ist oder nicht. Die EU hat nur ganz knapp die Zulassung verlängert. In der Schweiz lehnte der Bundesrat eine Motion der Grünen für ein Verbot ab – gemessene Rückstände seien «sehr gering und daher unbedenklich». Im Kanton Luzern hatte 2015 der SP-Kantonsrat Andy Schneider den Regierungsrat aufgefordert, den Verkauf von glyphosathaltigen Produkten an Private zu verbieten und die in der Landwirtschaft verwendeten Mengen zu reduzieren. 

Der Glyphosateinsatz im Herbst sorgt für sichtbare Spuren. ZVG
Der Glyphosateinsatz im Herbst sorgt für sichtbare Spuren. ZVG