
Hammer-Urteil aus Bern: Die Liga sperrt Trainer Keller, der FC Aarau will sich wehren
Das ist ein Hammer: Die Swiss Football League (SFL) sperrt Aarau-Trainer Stephan Keller für ein Spiel. Dies, nachdem der Disziplinarrichter vergangene Woche ein Verfahren gegen dem 41-Jährigen eingeleitet hat – als Reaktion auf die Vorkommnisse nach der GC-Partie am 30. April.
Die Meldung der Liga im Wortlaut: «Der Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen der SFL hat Stephan Keller mit einer Spielsperre belegt. Der Trainer des FC Aarau hatte sich am 30. April nach dem 2:1-Sieg seiner Mannschaft gegen GC eklatant unsportlich gegenüber einem Balljungen verhalten.»
Keller erklärte seine Überreaktion so: «Wir haben vor der Saison Zeit mit den Ballkindern verbracht und sie dahingehend instruiert, bei Einwurf für den Gegner nicht allzu schnell vorwärts zu machen. Sie sollen den Ball nicht in eine andere Richtung werfen, aber man kann den Ball auch rollen statt werfen.» Keller hat sein Fehlverhalten damals rasch eingesehen und sich noch auf dem Platz ein erstes Mal beim Balljungen entschuldigt. Am Tag nach dem Vorfall hat Keller der Familie des Buben einen Besuch abgestattet.
Schon Verfahrenseinleitung war eine Überraschung
Gemessen daran und an der Tatsache, dass Keller den Balljungen weder beleidigt noch körperlich attackiert hat, erschien eine Strafe für Keller als unwahrscheinlich und unverhältnismässig. Das sieht der Disiziplinarrichter der Swiss Football League anders und hat Anfang vergangener Woche ein Verfahren gegen Keller eingeleitet.
Einstellung des Verfahrens, Busse oder Sperre – diese drei Optionen standen im Raum, nachdem Keller gegenüber der Disziplinarkammer eine Stellungnahme zum Vorfall abgegeben hatte: Der Richter hat sich nun für die härteste Variante entschieden und sperrt Keller für ein Spiel der Challenge League. Ein krasses Urteil für einen Vorfall, der sich von den üblichen Schimpftiraden von Fussballern untereinander oder gegen den Schiedsrichter nur insofern unterscheidet, als dass Keller seine Standpauke an ein Kind gerichtet hat, das notabene im Auftrag des FC Aarau – und nicht der unabhängigen Swiss Football League – im Einsatz war.
Gegen die Entscheidung kann innert zwei Tagen beim «als Einzelrichter amtierenden Präsidenten der Disziplinarkommission» (Wortlaut SFL) Einsprache eingelegt werden. Gemäss AZ-Informationen wird das der FC Aarau mit grosser Wahrscheinlichkeit tun – zuerst wollen sich die Verantwortlichen noch intern und mit Juristen beraten.
Hintergrund der Rekursabsichten: Der FC Aarau spielt am Freitag in Thun und könnte mit einem Sieg das Barrage-Rennen nochmals spannend machen. In solch einer wichtigen Partie will man natürlich nicht auf den Trainer verzichten. Sollte der FCA wie erwartet Rekurs einlegen, dürfte die Spielsperre für Keller bis zum endgültigen Urteil aufschiebende Wirkung erhalten – und Keller im Berner Oberland an der Seitenlinie stehen.