
Hundesteuer: Säumigen Hundehaltern drohen Ersatzfreiheitsstrafen
Zwei Hundebesitzer haben in Murgenthal trotz Mahnungen und Bussen die Hundesteuer nicht bezahlt. Deswegen hat die Gemeinde nun die Umwandlung der Bussen in eine Ersatzfreiheitsstrafe beantragt. Denn wer die Hundesteuer nicht bezahlt, macht sich strafbar. Pro 100 Franken Bussgeld droht ein Tag Freiheitsstrafe.
Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, wird bei der Wohngemeinde die Hundetaxe fällig. «Wir haben im Jahr 2018 erstmals Bussen gemäss Hundegesetz ausgesprochen», so der Murgenthaler Gemeindeschreiber Rolf Wernli – insgesamt fünf Stück. Nicht bezahlte Strafbefehle werden betrieben. Bei fruchtloser Betreibung stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus. «Erst wenn dieser vorliegt, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe beantragt werden», so der Gemeindeschreiber. «Weil die Einkommenspfändung nach Betreibungsrecht ein Jahr dauert, wird der Verlustschein in der Regel erst nach Ablauf eines Jahres ausgestellt.» Nun sind die beiden Verlustscheine eingetroffen. Diese wurden vom Gemeinderat an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm weitergeleitet. «Für die Gemeinde ist die Angelegenheit nun abgeschlossen», so Wernli.
Falls die Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen wird, kann der Hundehalter noch bis zum Antritt der Strafe die Busse bezahlen – und die Sache ist für ihn erledigt. Dass es überhaupt so weit kommt, ist eher selten. Trotz den beiden aktuellen Fällen müssen in Murgenthal wenige Bussen ausgesprochen werden. Einige Hundehalter müssen allerdings gemahnt werden.
Wenig Bussen, viele Mahnungen
Auch in Vordemwald wurden bisher keine Bussen verhängt. Anders in Staffelbach: Dort wurde 2013 eine Busse ausgesprochen. Von 120 Hundehaltern werden im Durchschnitt 10 ermahnt. In Strengelbach wurde im Jahr 2012 das letzte Mal gebüsst. «Die Zahlungsmoral in unserer Gemeinde ist hoch», sagt Silvan Scheidegger, Gemeindeschreiber von Strengelbach.
780 Hunde waren in der Gemeinde Oftringen 2018 registriert. 150 Hundehalter wurden einmal, 65 Halter zweimal gemahnt, 15 wurden betrieben. In Brittnau kam es 2017 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, weil ein Halter die Hundesteuer schuldig blieb und auch die Busse nicht bezahlte. Ansonsten sei die Zahlungsmoral gut, schreibt die Gemeinde. Es seien immer die Gleichen, die gemahnt werden müssten.
Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Dieses Sprichwort trifft auch auf die Aargauer Bevölkerung zu. Auf etwas mehr als 615 000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen rund 41 000 Hunde. Das heisst, dass rund jede 15. Person einen Vierbeiner besitzt.