
In 45 Minuten 9 Mal zu lärmig durch den Boowald – Töfffahrer geht bis vors Bundesgericht
Die Strecke durch den Boowald ist beliebt bei Auto- und Töfffahrern, die gerne rasant unterwegs sind. Oder wie es das Bezirksgericht Zofingen in seinem Urteil formulierte: Der kurvenreiche Strassenabschnitt biete eine «gewisse Rennatmosphäre». Wo regelmässig zu schnell gefahren wird, ist auch die Polizei öfters mal im Einsatz, um Temposünder auszubremsen.
Es war denn auch eine Verkehrskontrolle, die einem Töfffahrer an einem frühen Juniabend vor zwei Jahren zum Verhängnis wurde. Aufgefallen war er den Polizisten aber nicht etwa wegen einer zu hohen Geschwindigkeit, sondern aufgrund der lauten Motorengeräusche seiner Kawasaki Ninja ZX-6R. Gleich fünfmal nacheinander legte er die Strecke zwischen Roggwil und Vordemwald zurück.
Die Quittung folgte in Form eines Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bestrafte den Mann wegen mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 300 Franken. Der Vorwurf: Er habe durch unnötiges Herumfahren in niedrigen Gängen und mit hoher Motordrehzahl erheblichen Lärm verursacht.
Mit seiner juristischen Gegenwehr war der Beschuldigte weder vor dem Bezirksgericht Zofingen noch vor dem Aargauer Obergericht erfolgreich, beide Instanzen bestätigten den Inhalt des Strafbefehls. Deshalb blieb dem Töfffahrer nur noch der Gang ans Bundesgericht in Lausanne. Seine Forderung: Er sei von Schuld und Strafe freizusprechen.
Im 9-Minuten-Takt durch den Wald
Und so beschäftigte die sommerliche Feierabendfahrt auch noch die oberste Instanz des Landes. Der am Montag veröffentlichte Entscheid zeigt, wie der Beschuldigte die Verurteilung abwenden wollte. Einerseits gab er an, er habe im Boowald Kurvenfahren geübt und zu diesem Zweck mit Unterbrüchen eine grössere Rundstrecke zurückgelegt. Dabei habe er die Gänge den Umständen angepasst.
Andererseits wies er den Vorwurf zurück, er habe den Lärm in einem Erholungsgebiet verursacht. Er machte geltend, die Strecke liege auch nicht in einem Wohngebiet und er habe mit seinen Fahrten weder andere Strassenbenützer belästigt noch Tiere erschreckt.
Die Bundesrichter machen in ihrem Urteil schnell deutlich, wie wenig diese Argumente sie zu überzeugen vermögen. Der Beschuldigte habe zugegeben, innerhalb von 45 Minuten fünfmal – durchschnittlich im 9-Minuten-Takt – über die Strasse durch den Boowald gefahren zu sein, halten sie fest. «Ob er dabei im Kreis fuhr oder wendete, ist nicht von Interesse und kann dahingestellt bleiben.»
Töfffahrer muss das Zehnfache bezahlen
Es sei auch nicht ersichtlich, warum es relevant sein sollte, ob er eine Rundstrecke gefahren sei und dazwischen Pausen eingelegt habe. Genauso wenig Gehör findet der Töfffahrer mit seiner Aussage, er habe durch seine Fahrten niemanden gestört. Für die obersten Richter besteht kein Zweifel daran, dass der Boowald der Bevölkerung zur Erholung dient. Eine spezielle Signalisation, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, sei nicht notwendig.
«Indem der Beschwerdeführer mehrmals in kurzen Zeitabständen durch ein Erholungsgebiet fuhr, hat er vermeidbaren Lärm respektive eine vermeidbare Belästigung verursacht.» Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den Schuldspruch. Der Töfffahrer muss somit nicht nur die Busse, sondern auch das Anwaltshonorar sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Allein im Fall der obersten Instanz betragen die Gerichtskosten 3000 Franken — das Zehnfache der ursprünglich ausgesprochenen Busse.