
Ist die Kündigung des Feuerwehrmannes legal?
Ein Feuerwehrmann der Feuerwehr Uerkental verliert während der Probezeit den Job. Sein Chef sagt, die Kündigung habe nichts mit dem Unwetter zu tun.
Ein Angehöriger der Feuerwehr Uerkental steht nach dem Unwetter in der Region Zofingen das ganze Wochenende lang im Einsatz. Er hilft, wo er kann. Am Montag erscheint er übermüdet am Arbeitsplatz. «Sein Chef hatte keine Freude und drohte mit der Kündigung», sagt Feuerwehrkommandant Thomas Räss. Als er davon erfährt, sucht er das Gespräch mit dem Arbeitgeber: «Ich wollte deeskalierend wirken.» Die meisten Arbeitgeber hätten ein sehr hohes Verständnis für die Abwesenheit ihrer Mitarbeiter aufgrund von Feuerwehreinsätzen, so Räss. «Aber dieser Chef zeigte keine Einsicht.» Als der Feuerwehrmann am Samstag darauf einen Tag freinehmen will, um seiner Familie beim Aufräumen des ebenfalls durch das Unwetter verwüsteten Hofs zu helfen, kündigt ihm der Arbeitgeber per eingeschriebenen Brief. Das sei illegal, berichtete Radio Argovia am Montagabend. Denn der Feuerwehrmann sei im Laufe der Woche krankgeschrieben worden; und wer ein Arztzeugnis habe, dürfe nicht entlassen werden. «Diese Aussage ist nur teilweise richtig», sagen mehrere Personalverantwortliche von Unternehmen aus der Region.
Das Bekanntwerden der Kündigung hat eine Welle wütender Kommentare nach sich gezogen. Das Verhalten des Arbeitgebers sei «eine bodenlose Frechheit». Es sei «beschämend und traurig», wie mit Leuten umgegangen werde, die sich für andere «den Arsch aufreissen, weil diese in Not sind», kommentieren Leser auf der Website. Die Empörung ist auch bei Feuerwehrkommandant Thomas Räss gross: «Ich finde es beschä- mend, traurig und ich bin einfach fassungslos, dass so etwas abläuft. Das löst in mir eine sehr grosse Wut gegen den Arbeitgeber aus.» Sogar der Schweizerische Feuerwehrverband (SFV) hat sich nun eingeschaltet: «Wir lassen unsere Vereinsmitglieder nicht im Stich und helfen ihnen nun rechtlich», sagt SFVDirektor Urs Bächtold. Im Moment werden die Sachlage analysiert und eine Anklage wegen missbräuchlicher Kündigung geprüft. «Wir haben das mit grossem Erschrecken und Bestürztheit zur Kenntnis genommen», sagt Bächtold weiter. «Einen vergleichbaren Fall hat es in der Schweiz bisher noch nie gegeben.» Gestern äusserte sich die betroffene Firma, ein angesehener Handwerksbetrieb aus der Region. Die Geschäftsleitung sieht die Dinge anders, und weist die Vorwürfe in einer schriftlichen Stellungnahme zurück, dass sie dem Feuerwehrmann «illegal gekündigt» habe. Die Anschuldigungen seien «haltlos». Bei der Kündigung handle es sich um eine «normale Kündigung mit Vorwarnung», sagt der Geschäftsführer später am Telefon. Es sei «Pech, dass der Zeitpunkt mit den Unwettern zusammengefallen ist». Mit dem Feuerwehreinsatz habe die Kündigung gar nichts zu tun: «Für uns als Firma ist ganz klar, dass Arbeitnehmer, die in der Feuerwehr sind, gehen dürfen. Das ist ein Notfall.»
Der Feuerwehrmann war erst seit Mai bei der Firma angestellt – also noch in der Probezeit. Der Geschäftsführer hat ihn am Freitag das letzte Mal gesehen. Er habe ihm dann gesagt – nachdem es schon früher zu Unstimmigkeiten gekommen war –, er könne weiter für die Firma arbeiten oder gehen, woraufhin der 22-Jährige gegangen und nicht wiedergekommen sei. «Dieses Verhalten haben wir als Kündigung aufgefasst und ihm die Kündigung per eingeschriebenen Brief zugestellt.» Der Brief sei am Samstag zugestellt worden. Das Arztzeugnis, das den Feuerwehrmann rückwirkend krankschrieb, sei erst am Dienstag eingeschrieben in der Firma eingetroffen. Der Arbeitnehmer sei jedoch am Freitag, als er ihn gesehen habe, nicht krank gewesen, behauptet sein Chef. «Der Feuerwehrmann hat aber die Möglichkeiten, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen», heisst es in der Stellungnahme.
Ob der Entlassene vor Gericht recht bekommt, ist fraglich, denn die sogenannten Sperrfristen, dass man einem Arbeitnehmer zum Beispiel nicht kündigen darf, wenn er ein Arztzeugnis hat, gilt während der Probezeit nicht. Das zeigt eine Umfrage bei verschiedenen Personalverantwortlichen.
Der betroffene Feuerwehrmann wollte sich gestern nicht äussern.