
Ist die Minimalsteuer eine «Innovationsbremse» und gehört abschafft?
Die Luzerner Unternehmenssteuer ist doch nicht so attraktiv. Zumindest die Minimalsteuer nicht, die dieses Jahr das erste Mal erhoben wird. Demnach müssen Kleinunternehmen einen Mindeststeuerbetrag von 500 Franken bezahlen, Genossenschaften 200 Franken. Das soll dem Kanton Mehreinnahmen von 1 Million Franken einbringen. Bisher entrichteten im Kanton Luzern rund 60 Prozent der juristischen Personen weniger als 500 Franken Staats- und Gemeindesteuern, heisst es in der Mitteilung «Minimalsteuer abschaffen – für eine gerechte Besteuerung der Luzerner Kleinunternehmen» des Vereins Luzerner Unternehmen (LU). Die Minimalsteuer findet sie «eine Innovations- und Kreativitätsbremse».
Präsident André Egli sagt auf Anfrage: «Die 500 Franken sind kein Wahnsinnsbetrag, aber in der Summe – mit Suva- und AHV-Kosten – wird es für Kleinunternehmen substanziell.» Der Verein befürchtet aufgrund der Minimalsteuer einen Rückgang bei Firmengründungen sowie eine Abwanderung in Nachbarkantone ohne Minimalsteuern (zum Beispiel Zug oder Uri).
Verband will nicht handeln
Gaudenz Zemp, Direktor des Gewerbeverbands Kanton Luzern (KGL), ist mit der Minimalsteuer auch nicht besonders glücklich. «Tatsache ist, dass eine Erhöhung der Steuern in der Regel nicht innovationsfördernd ist.» Der KGL könne den Unmut einzelner Unternehmen über diese Steuer nachvollziehen. Er könne aber auch den Unmut der Lehrerschaft, der Verwaltungsangestellten und der Polizei verstehen. «Sehr viele Berufsgruppen mussten etwas zum Paket beisteuern.» Der KGL hat die Minimalsteuer als eine von rund 150 Einzelmassnahmen im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17), das der Kantonsrat im Dezember 2016 beschlossen hat, mitgetragen – zur Gesundung der Kantonsfinanzen. «Einzelne Massnahmen nun kurz nach der Einführung herauszubrechen, sieht der KGL als nicht sinnvoll an», schreibt der KGL in einer Mitteilung.
Gegen die Minimalsteuer hatten bereits Luzerner Unternehmen Beschwerde eingereicht. Sie unterlagen aber vor dem Bundesgericht. Dieses stützt sich auf die Steuerhoheit der Kantone.
Der Verein Luzerner Unternehmen prüft nun die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative zur Aufhebung der «ungerechten» Minimalsteuer, wie sie in der Medienmitteilung ankündigt. In welcher Form die Gesetzesrevision erwirkt werden soll, ist aber gar noch nicht so klar. «Das kommt auf die Rückmeldungen drauf an», sagt Egli.
Als Lösungsvorschlag präsentiert der Verein beispielsweise die Einführung einer minimen Steuerprogression bei juristischen Personen. Ein weiterer Lösungsvorschlag ist, dass Unternehmen mit einem Gewinn von über 500 000 Franken einen Förder- und Innovationsbeitrag abdrücken. Auch die SP habe Sympathie für eine progressive Firmensteuer, um die Minimalsteuer abzuschaffen, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Das Präsidium könne sich vorstellen, eine so formulierte Initiative zu unterstützen.