
Je 30 Prozent Männer und Frauen bei Beteiligungen des Kantons Luzern
Ein Teil der Unternehmen und Körperschaften, an denen der Kanton Luzern beteiligt ist, muss künftig Vorgaben zur Gleichstellung einhalten und zum Klimaschutz Rechenschaft abgeben. Dies hat der Regierungsrat in seiner überarbeiteten Beteiligungsstrategie festgelegt, wie er gestern mitteilte.
Der Kanton Luzern ist an 52 Organisationen beteiligt. An 17 hält er eine Mehrheit, an 35 eine Minderheit. 16 sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, 36 sind privat-rechtlich organisiert. Solche Beteiligungen sind etwa das Kantonsspital (LUKS), die Kantonalbank (LUKB), die Hochschule, das Sozialversicherungszentrum WAS, aber auch Stiftungen wie die Wirtschaftsförderung oder Vereine. Zu 24 Beteiligungen hat der Regierungsrat eine Eignerstrategie festgelegt. Er legt darin fest, welche Ziele er als Mehrheits- oder Minderheitseigner verfolgt. Erstmals wurden die Strategien 2013 festgelegt. Nun wurden sie zum zweiten Mal überarbeitet.
Für die Minderheitsbeteiligungen mit einem tiefen Risiko verzichtete der Regierungsrat auf eine Eignerstrategie. Er begründete dies mit dem administrativen Aufwand.
Nur «weiche Quote» mit Begründungspflicht
Neu enthalten die Eignerstrategien eine sogenannte weiche Geschlechterquote. Der Regierungsrat setzt damit ein Begehren des Kantonsrats um. Grundsätzlich müssen demnach in den obersten strategischen Leitungsgremien (Verwaltungsrat, Stiftungsrat) der kantonalen Beteiligungen beide Geschlechter – also auch die Männer in weiblich dominierten Gremien – zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, muss die Untervertretung begründet werden. Konsequenzen hat die Sache aber nicht.
Von der Geschlechterquote ausgenommen ist die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Grund dafür ist, dass deren strategische Leitung jeweils aus Regierungsmitgliedern der Konkordatskantone gebildet wird.
Kandidatinnen und Kandidaten müssen bei der Wahl oder Wiederwahl in das Leitungsorgan einen Betreibungs- und Strafregisterauszug einreichen. Es handelt sich um das Sozialversicherungszentrum WAS, das Kantonsspital, die Psychiatrie, die Gebäudeversicherung sowie um den Verkehrsverbund.
Der Kanton macht ferner bei19 Beteiligungen klimapolitische Vorgaben. Er stützt sich dabei auf seinen Planungsbericht zur Klima- und Energiepolitik. Diese Vorgabe gilt für sogenannte Schlüsselbeteiligungen oder Beteiligungen, die viel bauen oder viele Immobilien haben.
Bericht zu Massnahmen für Klimaneutralität
Diese Körperschaften müssen in einem Bericht darlegen, mit welchen Massnahmen sie das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen. Sechs von ihnen (Kantonsspital, Kantonalbank, Pensionskasse, Gebäudeversiche-rung, Hochschule, Verkehrsverbund) müssen einen eigenständigen Klimabericht schreiben, andere können im Geschäftsbericht Rechenschaft ablegen. Der Kantonsrat wird in der Session vom Oktober über die Beteiligungsstrategie beraten. (sda/ben)