
Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos: Der Chef bleibt im Dorf
Das Sparpotenzial ist zu klein. Die Luzernern Regierung will die Direktion der beiden Justizvollzugsanstalten (JVA) Wauwilermoos und Grosshof nicht zusammennehmen. Mittels einer Analyse überprüfte der Kanton, ob die beiden JVA zu einer Anstalt mit zwei Standorten zusammengelegt werden und die zwei Direktorenfunktionen auf eine Stelle reduziert werden können. In seinem Abschlussbericht kommt der Kanton jedoch zum Schluss, dass derzeit auf einen solchen Schritt verzichtet werden soll. Das schreibt der Regierungsrat nun in einer Antwort auf das Postulat des Krienser SP-Kantonsrats Peter Fässler. Dieser forderte den Regierungsrat in einem Vorstoss dazu auf, von einer gemeinsamen Direktion abzusehen. Zudem solle baldmöglichst wieder eine Direktperson der JVA Grosshof in Kriens vorstehen. Diesen Plan verfolgt auch die Regierung; deshalb lehnt sie das Postulat «wegen Erfüllung» ab.
Die Stelle «Direktor/in Justizvollzugsanstalt Grosshof» ist seit Anfang Jahr öffentlich ausgeschrieben. Der Anstellungsentscheid wird – sofern möglich – im ersten Quartal dieses Jahres erfolgen, heisst es seitens der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern. Der Stellenantritt hänge von der Verfügbarkeit des/der gewählten Kandidaten/-in ab.
Nach dem abrupten Abgang des ehemaligen Direktors der JVA Grosshof Hanspeter Zihlmann war Stefan Weiss, Leiter der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons auch der interimistische Direktor der Strafanstalt Grosshof. Hanspeter Zihlmann wurde im Mai letzten Jahres freigestellt. Dies «aufgrund unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich der Führung, der anstehenden Veränderungen und der künftigen Positionierung» des Grosshof, wie die Dienststelle damals mitteilte.
Die Nachteile überwiegen
In dieser Übergangsphase wollte die Luzerner Regierung überprüfen, ob im Rahmen des Konsolidierungsprogramms KP17 eine organisatorische Zusammenlegung sinnvoll ist. Sie nennt das in ihrer Antwort so: «…dass, die Wiederbesetzung der Direktorenstelle der JVA Grosshof im Gesamtkontext der aktuellen Herausforderungen im Bereich des Justizvollzuges betrachtet werden müsse…». Der Leiter der Dienststelle Stefan Weiss sowie Paul Winiker, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, sind aber der Ansicht, dass die angedachten Vorteile respektive Chancen einer Zusammenlegung – ein Ansprechpartner für die Leitung der Dienststelle, einfachere Zusammenarbeit und Standardisierung zwischen den JVA, Einsparen eines Direktorenlohnes – die Nachteile und Risiken nicht aufzuwiegen vermögen. Als Nachteile erwiesen sich die unterschiedlichen Kernaufgaben der Direktoren. Die geschlossene JVA Grosshof verfügt über einen hohen Sicherheitsstandard und entsprechend hohes Fachwissen im Bereich Sicherheit. Die JVA Wauwilermoos hat als offene Anstalt hingegen hohe Kernkompetenzen im Bereich Vollzug und Beschäftigung.
Neuer Fleischverarbeitungsbetrieb
Dennoch sollen die beiden Institutionen künftig vermehrt zusammenarbeiten. «Prozesse und Abläufe werden verglichen und wo sinnvoll und notwendig angepasst und harmonisiert», sagt Felix Föhn, Direktor der JVA Wauwilermoos. Dies gelte insbesondere für Arbeiten, die in beiden Anstalten anfallen wie beispielsweise in den Bereichen Verpflegung, Wäscherei oder Beschaffungswesen. Für die JVA Wauwilermoos sei die Kostenoptimierung ein kontinuierlicher Prozess. Der Aufwand hätte in den letzten fünf Jahren gesenkt werden können. Darunter falle der kostenbewusste Einkauf für die Produktion in der Gärtnerei und Landwirtschaft sowie im Gewerbe. Entsprechend hätten so die Erträge verbessert werden können. Im Rahmen des KP17 werde die Produktion in der Gärtnerei in diesem Jahr neu ausgerichtet und reduziert. «Eine vakante Stelle in der Gärtnerei haben wir nicht mehr wiederbesetzt», sagt Felix Föhn.
In den letzten Jahren ist die Anzahl belegter Haftplätze von durchschnittlich 56 (2010) auf 63 (2017) angestiegen. Aufgrund der hohen Auslastung werde eine Aufnahme- und Warteliste für die einweisenden Kantone geführt. Eine im 2016 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie konnte in Folge des budgetlosen Zustandes im Kanton Luzern im 2017 nicht weiter verfolgt werden, weswegen mit der Sanierung der Wohnpavillons und der Verwaltung zugewartet werden musste. Im Jahr 2018 soll dieser Prozess wieder aufgenommen werden. Ob es zu einem Ausbau kommen könnte, wird im Rahmen der aktuellen Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Justizvollzugs im Kanton Luzern überprüft. Noch diesen Sommer kann jedoch mit dem Betrieb eines eigenen Fleischverarbeitungsbetriebes gestartet werden. Der Aufbau startete im Dezember 2017 und soll im Frühling dieses Jahres fertiggestellt sein. Ziel sei es, damit weitere Arbeits- und Ausbildungsplätze für zwei bis vier Gefangene anbieten zu können.