Kanton Luzern: 200 Millionen Franken neu verteilt

«Die Vorlage ist umfangreich und kompliziert», sagt Regierungsrat Paul Winiker zu Beginn der Pressekonferenz. Tatsächlich hat es die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) in sich. Die Behörden haben bei 270 kantonalen und kommunalen Aufgaben überprüft, wie sie zwischen den beiden Staatsebenen neu aufgeteilt werden könnten. Laut dem Regierungsrat kommt das Massnahmenpaket nun sowohl den Forderungen der Gemeinden wie auch jenen des Kantons nach.

Die Ausarbeitung der Vorlage dauerte mehr als drei Jahre. Das Parlament wird sich im Dezember zur AFR18 äussern. Durch die Vorlage entstehen für den Kanton jährliche Ausgaben von 200 Millionen Franken. Diese setzen sich zu einem grossen Teil aus den Aufgabengebieten Wasserbau und Volksschulbildung zusammen. So sollen einerseits der bauliche und der betriebliche Unterhalt bei den öffentlichen Gewässern an den Kanton übertragen werden. Andererseits soll der Kostenteiler bei der Volksschule neu definiert werden. Der Kanton will sich zukünftig 50 Prozent an den dortigen Auslagen beteiligen. Heute sind es 25 Prozent. Damit geht er einer langjährigen Forderung der Gemeinden nach. Auf diese Weise werden die Mitbestimmungsrechte des Kantons an der Volksschule angemessen abgebildet.

Unterschiedliche Belastungen

Für die Aufgaben, die der Kanton von den Gemeinden übernimmt, erwartet er eine Gegenleistung. Ausgaben in der Höhe von 220 Millionen Franken sollen die Gemeinden übernehmen. Dabei handelt es sich um diverse Optimierungen, unter anderem im Bereich der Ergänzungsleistungen und dem kantonalen Finanzausgleich. Zudem soll ein Steuerfussabtausch stattfinden. Der Kanton will den Steuerfuss um eine Zehntelseinheit erhöhen, im Gegenzug sollen die Gemeinden ihre Steuern gleichermassen senken. «Für den Bürger ist der Steuerfussabtausch ein Nullsummenspiel. Der Steuerkuchen wird lediglich anders verteilt», sagt Regierungsrat Marcel Schwerzmann.

Die AFR18 wirkt sich unterschiedlich auf die verschiedenen Gemeinden aus. Werden Kommunen mit überdurchschnittlicher Schülerzahl und anstehenden Wasserbauprojekten (beispielsweise Altwis, Flühli, Schlierbach) entlastet, bedeutet die AFR für Gemeinden mit unterdurschnittlicher Schülerzahl und keinen anstehenden Wasserbauprojekten (beispielsweise Meggen, Weggis, Eich) eine grosse Belastung. Die Spannweite reicht von einem Mehraufwand von 510 Franken pro Einwohner in Meggen bis zu einer Entlastung von 406 Franken in Altwis.

Für die am stärksten belasteten Kommunen ist ein Härteausgleich vorgesehen. Dabei fliessen Gelder von den Gemeinden, die mehr als 60 Franken pro Einwohner entlastet werden, an diejenigen Gemeinden, die mehr als 60 Franken belastet werden.

Obligatorisches Referendum

Da die Kosten der Aufgaben- und Finanzreform die Summe von 25 Millionen Franken übersteigen, ist ein obligatorisches Referendum notwendig. Die Abstimmung ist auf den 19. Mai 2019 terminiert. Die AFR wird als sogenannter Mantelerlass vorliegen. Das bedeutet, dass die Bürger über alle darin enthaltenen Massnahmen als Ganzes abstimmen. Grund dafür ist, dass die Vorlage aus dem Gleichgewicht geraten würde, sollte ein Teil davon herausgebrochen werden. Dies entspricht dem Vorgehen bei der Finanzreform 08.