Kanton Luzern regelt die Rechtslage in Weilerzonen

Vom 22. Juni bis 21. Juli lag der «regionale Teilrichtplan Weiler» bei den fünf Luzerner Gemeinden auf, die beim Regionalverband zofingenregio angeschlossen sind. Das sind Dagmersellen, Pfaffnau, Reiden, Roggliswil und Wikon. 

Der Hintergrund: Für diese Gemeinden besteht noch keine aktuelle, vom Luzerner Regierungsrat Luzern genehmigte und behördenverbindliche Bezeichnung der Weiler. Diese ist eine Aufgabe aus dem Luzerner Richtplan. Zuständig sind die Regionalen Entwicklungsträger (RET), in diesem Fall zofingenregio. «Die Weiler sind nun eindeutig ausserhalb des Baugebiets ausgewiesen», bringt Tobias Vogel, der bei zofingenregio für die Raumplanung zuständig ist, die Sache auf den Punkt. Im Kanton Aargau sei dies schon immer so gewesen. «Im Kanton Luzern waren sie bisher Bauzonen. Die Rechtslage präsentiert sich nicht überall eindeutig.» 

Kleinsiedlungen in Gemeinden überprüft 

Zusammen mit den fünf Luzerner Gemeinden hat zofingenregio bis Anfang Jahr einen Entwurf erarbeitet, der nun öffentlich auflag. Zuerst war von 11 Weilern die Rede. Aufgrund von Rückmeldungen der Gemeinden ist bei acht Kleinsiedlungen überprüft worden, ob sie die Kriterien als Weiler erfüllen. Es muss zum Beispiel fünf bewohnte Gebäude geben. Zudem sollte das Siedlungsleitbild geschlossen sein, die Häuser also nahe beieinanderstehen. In Reiden wurden die Siedlungen Gishalde und Schofacher überprüft, in Wikon die Siedlungen Mosersagi (Hintermoos), Oberdorf und Rotfarb. In Pfaffnau betrifft es die Kleinsiedlungen Sagen, Nuttelen und Tannbach. – In Dagmersellen und Roggliswil gibt es keine Weiler. 

In den fünf Gemeinden können laut dem Entwurf des Teilrichtplans drei Weiler behördenverbindlich bezeichnet werden: Die Kriterien erfüllt die Siedlung Tannbach/Ober Tempach in Pfaffnau als «Kleinsiedlung mit vorwiegend landwirtschaftlichen Bauten und Nutzungen». Weiler mit einer gemischten Nutzung von landwirtschaftlichen und anderen Bauten/Nutzungen sind die Siedlungen Gishalde in Langnau und Mosersagi in Wikon. 

Nicht als Weiler aufgenommen werden sollen die Kleinsiedlungen Nuttelen (Pfaffnau), Schofacher (Reiden) und Rotfarb (Wikon). Es seien eher Streusiedlungen, welche in der Landwirtschaftszone belassen würden. Auch für die Siedlung Sagen (Pfaffnau) und Oberdorf (Wikon) sei die Bezeichnung Weiler nicht zweckmässig, heisst es in den aufgelegten Dokumenten; die Gebiete seien weitgehend überbaut. Die definitive Zone festzulegen, liege in der Kompetenz der Gemeinden, in Abstimmung mit der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi). Sie prüft und genehmigt die souveräne Nutzungsplanung der Gemeinden. 

Sieben Rückmeldungen von Privatpersonen gingen ein

Laut Tobias Vogel gingen im Mitwirkungsverfahren bis gestern sieben Rückmeldungen ein. «Fundamentalkritik gab es keine», sagt Vogel. Es hätten sich vor allem Privatpersonen aus den Gebieten gemeldet. Sie hätten Verbesserungsvorschläge gemeldet oder ihr Einverständnis bekundet. Der Regionalverband wird die Rückmeldungen nun prüfen und den Entwurf des Teilrichtplans mit den Gemeinden überarbeiten. Diese Fassung wird sodann durch den Vorstand von zofingenregio verabschiedet und dem Luzerner Regierungsrat vorgelegt. 

In Weilerzonen gibt es viele Einschränkungen 

Weiler liegen in einer Spezialzone. Die Weilerzonen dienen laut Planungs- und Baugesetz «der Erhaltung und massvollen Entwicklung ländlicher Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone». Es gibt viele Vorschriften, welche Grundeigentümer betreffen. Beispielsweise darf nur eingeschränkt gebaut werden. Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Land- und Forstwirtschaft. Die Gemeinden können aber für jeden Weiler in ihren Bau- und Zonenordnungen weitere Nutzungen wie Wohnbauten, Bauten für gewerbliche Betriebe, Lebensmittelläden, Restaurants etc. erlauben. Umbauten/Erweiterungen sind nur beschränkt zulässig.