
Kanton Luzern weibelt für neues Energiegesetz
1989, aus diesem Jahr stammt das Energiegesetz des Kantons Luzern. Mit dem technischen Fortschritt und den gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und interkantonaler Ebene könne es nicht mehr mithalten, schreibt die Staatskanzlei Luzern in einer Medienmitteilung. Eine Totalrevision des Gesetzes dränge sich daher auf. Zudem setze es die zentralen Vorschriften des 2017 revidierten eidgenössischen Energiegesetzes um. Dieses fordert die Kantone auf, für eine effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich zu sorgen. Dabei gelte es, erneuerbare Energien und Abwärme verstärkt zu nutzen, Gebäude und haustechnische Anlagen energieeffizient zu erstellen und zu betreiben sowie Technologien einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen.
Bis anhin haben sich die kantonalen Energievorschriften auf das Planungs- und Baugesetz und das Energiegesetz verteilt. Das totalrevidierte Energiegesetz bündele die Vorschriften und schaffe damit eine kohärente und übersichtliche Gesetzesgrundlage im Energiebereich, heisst es weiter.
Um die Energieziele zu erreichen, biete der Kanton Luzern unter anderem Informationshilfen und Beratungsleistungen an. Umgesetzt werden die energierechtlichen Vorgaben in bestehenden Verfahren (u.a. im Baubewilligungsverfahren). Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien werden laut Staatskanzlei der Bedarf und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sinken. Das neue Energiegesetz stärke somit die Unabhängigkeit der Schweiz und erhöhe die lokale Wertschöpfung.
Das Referendumskomitee macht für die Ablehnung des neuen Energiegesetzes vor allem folgende Gründe geltend: Die zugrundeliegenden Leitlinien der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren gingen zu weit; es würden zu hohe Standards gesetzt und zusätzliche Kosten ausgelöst; es sei auf die Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu setzen und darauf, dass sich technische Neuerungen auch ohne Zwang durchsetzen würden, sofern sie wirtschaftlich sind. Am 4. Dezember 2017 sprachen sich im Kantonsrat die Fraktionen der CVP, der FDP, der SP, der Grünen und der GLP geschlossen für das totalrevidierte Energiegesetz aus. Die SVP-Fraktion lehnte das Gesetz ab und ergriff das Referendum, weshalb am 10. Juni 2018 darüber abgestimmt wird. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten in Übereinstimmung mit der grossen Mehrheit des Kantonsrates, das totalrevidierte Energiegesetz anzunehmen.