
Das leerstehende Haus an der Obergrundstrasse in Luzern war 2016 zeitweise besetzt. (Bild: Dominik Wunderli/August 2019)
Kantonsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Journalistin

Nachdem die Parteien nachträglich auf eine mündliche Eröffnung des Urteils verzichtet hatten, wurde das Urteilsdispositiv den Parteien schriftlich zugestellt. Das Kantonsgericht bestätigt den Schuldspruch und die Sanktion der Vorinstanz. Die Beschuldigte hat in allen Instanzen die Kosten zu tragen.
Dieses Urteilsdispositiv ist nicht rechtskräftig. Die schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien später zugestellt. Das begründete Urteil kann mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden.