Kantonsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Journalistin

Jana Avanzini betrat das Haus, um sich als Journalistin ein Bild machen zu können. (Bild: zvg)
Jana Avanzini betrat das Haus, um sich als Journalistin ein Bild machen zu können. (Bild: zvg)

Nachdem die Parteien nachträglich auf eine mündliche Eröffnung des Urteils verzichtet hatten, wurde das Urteilsdispositiv den Parteien schriftlich zugestellt. Das Kantonsgericht bestätigt den Schuldspruch und die Sanktion der Vorinstanz. Die Beschuldigte hat in allen Instanzen die Kosten zu tragen.

Dieses Urteilsdispositiv ist nicht rechtskräftig. Die schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien später zugestellt. Das begründete Urteil kann mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden.