Kantonsrat: Zwei Siege für die Demokratie

Der Zugang zu zweiten Wahlgängen soll im Kanton Luzern nicht beschränkt werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion von Irene Keller (FDP) mit 75 zu 15 Stimmen abgelehnt, die für Kandidaten eine Zehn-Prozent-Hürde einführen wollte. Keller forderte, dass in den zweiten Wahlgängen der Regierungs- und Ständeratswahlen nur noch die Kandidaten antreten dürfen, die im ersten Wahlgang zehn Prozent der Stimmen des absoluten Mehrs erreicht haben. Neue Kandidaten sollten nur noch dann zugelassen werden, wenn sie jemanden ersetzen, der im ersten Wahlgang diese Hürde geschafft hat. Keller wollte mit ihrem Vorschlag vor allem die Effizienz des Wahlprozederes steigern und die Kosten senken. Die Einschränkungen der Volksrechte seien minimal, erklärte sie. Sie betreffe nur die «kleinste Minderheit». Auch bei demokratischen Rechten sei gesunder Menschenverstand nötig, damit sie nicht überstrapaziert würden.

Vielfalt des Systems
Alle anderen Fraktionen lehnten die Motion aber ab. Robert Zurbriggen (CVP) sagte, es gehe um grundlegende Bürgerrechte. Er forderte das Parlament auf, nicht die ökonomische, sondern die staatspolitische Brille aufzusetzen. Sara Agner (SP) sagte, das demokratische System lebe von der Vielfalt. Pirmin Müller (SVP) sagte, niemand wolle Jux-Kandidaturen. Sie seien aber kein Grund, das bewährte System in Frage zu stellen. Hans Stutz (Grüne) sagte, die Zahl zweiter Wahlgänge könnte auch anders reduziert werden, etwa mit einer anderen Berechnung des absoluten Mehrs oder mit einem Verzicht auf vorgedruckte Wahllisten. Auch der Regierungsrat fand, dass finanzielle Gründe es nicht rechtfertigten, die für die Demokratie wichtigen politischen Rechte einzuschränken. Zudem würden mit Kellers Vorschlag nicht aussichtslose zweite Wahlgänge verhindert, sondern einzig chancenlose Kandidaturen. Der Regierungsrat gab der Motionärin aber insofern Recht, dass zweite Wahlgänge nicht zur Regel werden sollten. Erste Wahlgänge sollten nicht zu einer Qualifikationsrunde verkommen. Dies sei heute im Kanton Luzern teilweise der Fall.

Kein Maulkorb
Im Luzerner Kantonsrat soll über parlamentarische Anfragen nicht nur dann diskutiert werden, wenn es der Mehrheit passt. Der Kantonsrat hat eine Motion der FDP mit 85 zu 11 Stimmen abgelehnt, weil er die Rechte der politischen Minderheiten schützen wollte. Anfragen werden vom Regierungsrat schriftlich beantwortet. Ist der Anfragesteller nicht zufrieden, findet eine Diskussion statt. Diese Diskussionen seien meist nicht zielführend und ineffizient, kritisierte die Mehrheit der FDP. Es würden parteipolitische Standpunkte vertreten, ohne dass sich daraus ein Nutzen ergebe. Wie der Regierungsrat, so sah aber auch die Mehrheit des Kantonsrats die parlamentarische Anfrage als wichtiges Instrument des Parlaments. Das Debattieren sei eine ureigene Aufgabe des Parlaments. Claudia Huser (GLP) sagte etwa, mit dem Vorstoss würden Minderheiten mundtot gemacht, heikle Themen könnten dann unter den Teppich gekehrt werden. Es gebe im Ratsprozedere bereits mehrere Massnahmen zur Steigerung der Effizienz. Ein Diskussionsverbot komme aber nicht in Frage. Regierungsratspräsident Robert Küng (FDP) sagte, er sei für Effizienzsteigerung. Mit der Erheblicherklärung der Motion geschehe aber möglicherweise das Gegenteil. So könnten Minderheiten dann einfach vermehrt Postulate einsetzen. Wenn eine Fraktion sich nicht an Diskussionen beteiligen wolle, könne sie darauf verzichten.