
Kauf des Kirchgemeindehauses Riken steht an Budgetgmeind an
Traktanden
Kreditabrechnung
Verpflichtungskredit über 240 000 Franken für ein Kommunalfahrzeug
Übernahme des ½-Mieteigentumsanteils des Kirchgemeindehauses Riken durch die Einwohnergemeinde
Totalrevision des Musikschulreglements
Budget 2020 mit Gemeindesteuerfuss 115 Prozent
An der Budgetgmeind vom 22. November erhalten die Murgenthaler und Murgenthalerinnen ein positives Budget präsentiert. Nebst dem gleichbleibenden Steuerfuss von 115 Prozent, weisst das Budget einen Ertragsüberschuss von 31 500 Franken auf. Dies nachdem 327 400 aus der Aufwertungsreserve entnommen werden.
Die im Budget der Einwohnergemeinde integrierten Eigenwirtschaftsbetriebe – Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk – schliessen alle mit Ertragsüberschüssen ab. Im Vergleich zum Budget 2019 sticht davon besonders das Elektrizitätswerk hervor. Wurde für 2019 ein Ertragsüberschuss von 424 900 Franken budgetiert, sinkt dieser Ertrag im Budget 2020 auf 124 900 Franken. Dies geht hauptsächlich darauf zurück, dass die geplanten Entgelte kleiner, und der Sachaufwand deutlich höher ausfallen sollen, als für 2019 geplant war.
Die Murgenthaler Stimmbürger werden aber nicht nur über das Budget befinden. Am 20. März 2019 fand zur Zukunft des Kirchgemeindehauses (KGH) in Riken ein Informations- und Diskussionsanlass statt. Nachdem gar, wenn auch provokativ, ein Abriss zur Debatte stand, soll die Einwohnergemeinde, die bereits zu 50 Prozent an dem Gebäude beteiligt ist, nun die andere Hälfte der Kirchgemeinde zu einem symbolischen Preis von einem Franken übernehmen. Dazu gehören auch die jährlichen Unterhaltskosten von rund 30 000 Franken. Die Kirchgemeindeversammlung hat diesem Handel bereits im Vorfeld zugestimmt. Der Kaufvertrag sieht einige gegenseitige Verpflichtungen vor. So erhält die Kirchgemeinde während 20 Jahren ein Vorkaufsrecht. Diese soll auf unbestimmte Zeit hin jährlich mindestens vier Gottesdienste im KGH abhalten – sofern denn vom Gebäude und dessen Nutzung her ein würdiger Rahmen gegeben ist. Die Gemeinde indes ist nicht verpflichtet, diesen würdigen Rahmen beizubehalten. Auch gegenüber dem Erhalt des Glockengeläuts besteht keine Verpflichtung. Der Gemeinderat möchte aber vorerst daran festhalten, zumindest bis die nächste grosse Renovation ansteht. (rew)
Freitag 22. November, 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Murgenthal