Kehrtwende: Der FC Aarau braucht Bundesgelder

Lange waren für den FC Aarau Unterstützungsgelder vom Bund kein Thema. Zu streng die Auflagen, um die Darlehen zurückzuzahlen. Das Geld hätte die Probleme von heute lediglich auf morgen verschoben. Mittlerweile ist dies anders. Aus zwei Gründen:

Einerseits werden die Darlehen an die Profiklubs nun zinslos gewährt, und die anfänglich vom Bund geforderte Solidarhaftung aller 20 Klubs, wenn einer von ihnen den Kredit nicht zurückzahlen kann, ist vom Tisch. Zudem hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die Profiklubs für entgangene Ticketeinnahmen à fonds perdu zu entschädigen – und an Geldgeschenken ist naturgemäss jeder Klub interessiert.

Zweitens: Die düstere und nicht unwahrscheinliche Zukunftsaussicht, wonach bis zum Ende der laufenden Saison vor leeren Rängen gespielt wird, bringt auch einen gesunden, seriös geführten und breit abgestützten Klub wie den FC Aarau unter Zugzwang: Irgendwann steht auch ihm das Wasser zum Hals, wenn fast ein Jahr lang nur Geld ausgegeben, aber keines eingenommen wird.

Für die A-fonds-perdu-Beiträge gilt: Sie sind bislang lediglich eine Skizze. Erst nach der Behandlung durch das Parlament, das viele offene Fragen klären muss, werden die Teilnahmebedingungen klar sein und die Basis für die Entscheidung bilden, ob sich der FC Aarau tatsächlich bedient. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch: Die Auflage etwa, nach Erhalt der Gelder keine Dividenden auszuzahlen, ist per se erfüllt – Dividenden wurden in der FC Aarau AG noch nie ausbezahlt. Und Investitionskürzungen im Nachwuchsbereich, die der Bundesrat verbieten will, würden die im Sommer lancierte Strategie im Brügglifeld torpedieren, sind also trotz finanziell schwierigen Zeiten kein Thema.

Kredit von maximal 1,5 Mio. für den FC Aarau

Im Brügglifeld spekuliert man nach ersten losen Berechnungen mit einem A-fonds-perdu-Beitrag zwischen 20000 und 30000 Franken pro Geisterspiel. Immerhin! Doch egalisiert sind die massiven Einnahmeverluste seit Anfang März damit nicht. Und es ist wegen der vielen zu klärenden Detailfragen davon auszugehen, dass das Geld nicht vor dem nächsten Frühling fliesst.

Deshalb wird unabhängig davon beim Bund ein zinsloses Darlehen beantragt. «Der Verwaltungsrat der FC Aarau AG hat diesen Grundsatzentscheid gefällt, da wir so unsere Liquidität auch bei noch längerer Zeit andauernden Einschränkungen sichern können. Die vom Parlament beschlossenen Auflagen für einen Kreditbezug sind für uns gut erfüllbar», sagt Präsident Philipp Bonorand.

Ab 1. Dezember kann Geld beantragt werden, maximal 25 Prozent vom Betriebsaufwand der Saison 2018/19. Entsprechend hat der FC Aarau geschätzt 1,5 Mio. Franken zugute. Wie hoch das erbetene Darlehen sein wird, steht noch nicht fest – mindestens die Hälfte der 1,5 Millionen dürfte es jedoch sein. Anschliessend hat der FC Aarau zehn Jahre Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen.

Bekommt der FCA die Stadionklausel?

An der schriftlich geführten GV der Swiss Football League wurde über eine für den FCA wichtige Stadionklausel im Lizenzreglement entschieden: Erhalten alte Stadien Ausnahmebewilligungen nicht mehr für maximal fünf Jahre, sondern Jahr für Jahr und so lange wie nötig? Die SFL will am Montag informieren.